• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WPK: Veröffentlichung und Archivierung von Transparenzberichten

12.07.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

WPK: Veröffentlichung und Archivierung von Transparenzberichten

Beitrag mit Bild

©DavizroPhotography/fotolia.com

Die WPK wird weiterhin auf ihrer Webseite über veröffentlichte Transparenzberichte 2017/18 (Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014) informieren. Neu ist, dass erstmals die im Vorjahr veröffentlichten Transparenzberichte archiviert werden.

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – zu informieren.

Neu: Archivierung

Der Vorstand der WPK hat beschlossen, weiterhin auf der Internetseite der WPK über die veröffentlichten Transparenzberichte zu informieren. Eine Übersicht mit Links auf die entsprechenden Internetseiten steht jetzt zur Verfügung. In der aktuellen Aufstellung sind diejenigen § 319a HGB-Prüfer enthalten, deren Geschäftsjahresende im vorangegangenen Kalenderjahr lag. Neu ist, dass erstmals die im Vorjahr veröffentlichten Transparenzberichte archiviert werden, soweit sie sich bereits auf Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 beziehen oder freiwillig auf der jeweiligen Internetseite vorgehalten werden.

(WPK vom 10.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Interview

Robert Peres


21.04.2025

Präsenz statt Pixel: Virtuelle Hauptversammlungen unter Druck

Robert Peres, Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, spricht über die zunehmende Kritik an virtuellen Hauptversammlungen, prominente Gegenbewegungen und warum eine echte Mitbestimmung der Aktionäre gerade jetzt entscheidend ist.

weiterlesen
Präsenz statt Pixel: Virtuelle Hauptversammlungen unter Druck

Meldung

©rawpixel/123rf.com


17.04.2025

Das Osterei im Steuerrecht

Ostern bringt nicht nur bunte Eier, sondern auch steuerliche Tücken mit sich. Denn je nachdem, woher das Ei kommt und wie es verzehrt wird, ändert sich der Umsatzsteuersatz.

weiterlesen
Das Osterei im Steuerrecht

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com


17.04.2025

Kein Werbungskostenabzug für Umzug trotz Homeoffice-Zwang

Der BFH verneint den Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers.

weiterlesen
Kein Werbungskostenabzug für Umzug trotz Homeoffice-Zwang

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank