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27.10.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

WPK-Stellungnahme zum IAASB-Entwurf zu Änderungen an IAASB-Standards

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

In ihrer Stellungnahme spricht sich die WPK gegen die Meldung von Gesetzesverstößen an eine externe Behörde aus.

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) veröffentlichte am 23. Juli 2015 den Entwurf von Änderungen an verschiedenen IAASB-Standards, die sich mit der Reaktion auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze oder sonstige Vorschriften beschäftigen. Die WPK hat nun dazu Stellung genommen.

Wie schon in ihrer Stellungnahme gegenüber dem International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) zu den geplanten korrespondierenden Änderungen des Code of Ethics, welche die Grundlage für die vorgeschlagenen IAASB-Änderungen sind, spricht sich die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) im Wesentlichen gegen die Meldung von Gesetzesverstößen an eine externe Behörde aus. Dieses Thema sollte ausschließlich vom nationalen Gesetzgeber des jeweiligen Staates geregelt werden, um die für den Berufsstand erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten.

(WPK / Viola C. Didier)


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