Zur Verbesserung der Prüfungsqualität sichtet die WPK stichprobenweise die von den prüfungspflichtigen Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse.
WP/StB Evi Lang, Mitglied des Vorstandes und stellvertretende Vorsitzende der Vorstandsabteilung Berufsaufsicht der Amtszeit 2014 bis 2018, gibt Praxishinweise zu den daraus im Jahr 2017 getroffenen Feststellungen. Sie betreffen insbesondere die Bereiche
- Einzelangaben des Anhangs,
- Ausweis von Abzinsungs- und Fremdwährungseffekten,
- Prognoseberichterstattung im Lagebericht,
- Kapitalflussrechnung sowie
- Steuerüberleitungsrechnung.
Den WPK-Praxishinweis finden Sie hier.
(WPK vom 11.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)