11.09.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

WPK-Praxishinweis zur Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

©Robert Kneschke/fotolia.com

Zur Verbesserung der Prüfungsqualität sichtet die WPK stichprobenweise die von den prüfungspflichtigen Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse.

WP/StB Evi Lang, Mitglied des Vorstandes und stellvertretende Vorsitzende der Vorstandsabteilung Berufsaufsicht der Amtszeit 2014 bis 2018, gibt Praxishinweise zu den daraus im Jahr 2017 getroffenen Feststellungen. Sie betreffen insbesondere die Bereiche

  • Einzelangaben des Anhangs,
  • Ausweis von Abzinsungs- und Fremdwährungseffekten,
  • Prognoseberichterstattung im Lagebericht,
  • Kapitalflussrechnung sowie
  • Steuerüberleitungsrechnung.

Den WPK-Praxishinweis finden Sie hier.

(WPK vom 11.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©euthymia/fotolia.com


05.02.2026

BFH: Drittstaat-Spenden nur mit klaren Nachweisen absetzbar

Auslandsspenden sind nur steuerlich abziehbar, wenn die Organisation den deutschen Gemeinnützigkeitsvorgaben genügt und der Spender dies nachweist.

weiterlesen
BFH: Drittstaat-Spenden nur mit klaren Nachweisen absetzbar

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


05.02.2026

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Der BFH stellt unmissverständlich klar, dass Erstattungszinsen für zu viel gezahlte Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen.

weiterlesen
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Steuerboard

Annabel Graß


05.02.2026

FG Münster: Zur Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Altenteil

Mit vorläufig nicht rechtskräftigem Urteil vom 18.09.2025 (3 K 459/24 Erb) entschied das FG Münster, dass bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, eines Hofes i.S.d. HöfO, durch einen Elternteil an das Kind mit Vereinbarung eines lebenslangen Altenteils für beide Elternteile keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung des einen an den anderen Ehegatten vorliegt, sofern dieser nicht über die ihm eingeräumten Rechte und Leistungen frei verfügen kann.

weiterlesen
FG Münster: Zur Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Altenteil
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)