Die WPK stellt einige ausgewählte handelsrechtliche Änderungen aus dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vor, die besondere Auswirkung auf die Abschlussprüfung entfalten.
Aus dem BilRUG resultieren wesentliche Änderungen für die Unternehmensberichterstattung, vor allem aus einer geänderten Umsatzerlösdefinition und einer Überarbeitung der Anhangangaben.
Für die Abschlussprüfung ergeben sich Besonderheiten aus
- einer Anhebung der Schwellenwerte
- zusätzlichen Anforderungen an den Bestätigungsvermerk
- neuen Offenlegungsanforderungen.
Einzelheiten stellt die WPK daher in einer speziellen Mitgliederinformation zur Verfügung: http://www.wpk.de/uploads/tx_news/WPK_Praxishinweis_BilRUG.pdf
(WPK vom 23.03.2017/ Viola C. Didier)