• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WPK-Praxishinweis: Anforderungen an Prüfer für Qualitätskontrolle

30.08.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

WPK-Praxishinweis: Anforderungen an Prüfer für Qualitätskontrolle

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

In einem Praxishinweis der WPK erläutert WP/StB Gerhard Schorr, Vorsitzender der Abteilung „Prüferauswahl und Registrierung“ der Kommission für Qualitätskontrolle, die Anforderungen an eine Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen.

Prüfer für Qualitätskontrolle müssen nicht nur im Zeitpunkt ihrer Registrierung, sondern auch danach im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen tätig sein. Außerdem haben alle, nicht nur aktive Prüfer für Qualitätskontrolle, regelmäßig alle drei Jahre die Erfüllung der speziellen Fortbildungsverpflichtung nachzuweisen. Die Erfüllung dieser Berufspflichten ist spätestens bis zum 16. Juni 2019 nachzuweisen.

Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Registrierung als PfQK

In dem Praxishinweis werden die Anforderungen an eine Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen erläutert. Ferner werden Hinweise zu gegebenenfalls weitergehenden Anforderungen an eine Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen im Prüferauswahlverfahren gegeben. Auch die Anforderungen an den Nachweis der speziellen Fortbildung für Prüfer für Qualitätskontrolle werden beleuchtet.

Den Hinweis finden Sie hier.

(WPK vom 29.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


08.01.2026

TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Die EU hat einen neuen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der weitreichende Auswirkungen für Unternehmen hat.

weiterlesen
TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)