• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WPK-Nachhaltigkeitskompass enthält jetzt LkSG

24.11.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

WPK-Nachhaltigkeitskompass enthält jetzt LkSG

Der Nachhaltigkeitskompass der WPK wurde um einen Überblick zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ergänzt.

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Der Nachhaltigkeitskompass gibt einen Überblick über Anforderungen aus dem Gesetz, die betroffenen Unternehmen und den Zeitplan für die Anwendung. Zudem wird das LkSG in einen Kontext mit europäischen Initiativen sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzt.

Inhalte des LkSG

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – ist ein deutsches Bundesgesetz, welches dazu beitragen soll, Menschenrechtsverletzungen und zugehörige Umweltrisiken entlang von Lieferketten zu erkennen und zu beseitigen. Für die Bestimmung von Menschenrechtsverletzungen wird auf internationale Abkommen wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) abgestellt. Das LkSG nennt hier vor allem Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken.

Sorgfaltspflichten erstrecken sich auf gesamte Lieferkette

Die betroffenen Unternehmen haben zu prüfen, inwieweit ihre Geschäftstätigkeiten zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Sie haben Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen grundlegende Menschenrechtsstandards vorzubeugen und einen Beschwerdemechanismus für Betroffene einzuführen. Diese Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen erstrecken sich dabei auf ihre gesamte Lieferkette – angefangen vom Rohstoff bis hin zum fertigen Verkaufsprodukt.

Den WPK-Nachhaltigkeitskompass finden Sie hier.


WPK vom 17.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Meldung

©limbi007/123rf.com


22.09.2026

Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Die Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bleibt für Unternehmen und Berater ein rechtlich sensibles Compliance-Thema.

weiterlesen
Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


22.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht