Die WPK hat zu den von IESBA geplanten Änderungen des Code of Ethics im Bereich der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (Non-Assurance Services – NAS) Stellung genommen. Sie lehnt die geplanten Einschränkungen bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen ab.
Die WPK-Stellungnahme bezieht sich auf die öffentlichen Dokumente zur bevorstehenden September-Sitzung des IESBA. Mit der Stellungnahme sollen problematische Punkte von besonderer Bedeutung bereits vor der Sitzung angesprochen werden, damit diese noch in dem Konsultationspapier (Exposure Draft – ED) berücksichtigt werden können, das in der Sitzung verabschiedet werden soll.
Code of Ethics – das kritisiert die WPK insbesondere:
- Falsches Timing des ED NAS: Dieser sollte zusammen mit dem für Dezember 2019 vorgesehenen ED Gebühren (Fees) verabschiedet werden.
- Zahlreiche redaktionelle Änderungen nur wenige Wochen nach Inkrafttreten des sprachlich überarbeiteten und restrukturierten Code of Ethics (15.06.2019).
- Die Aufgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit ist unverhältnismäßig. Sie führt zu einer nicht gerechtfertigten Einschränkung der Zulässigkeit der Erbringung von NAS sowohl im PIE- als auch im Nicht-PIE-Bereich.
- Die vorgesehenen Einschränkungen treffen besonders kleine und mittlere Praxen, führen zu Wettbewerbsnachteilen und zu einer Erhöhung der Marktkonzentration.
- IESBA liefert keinerlei Belege oder Anhaltspunkte für die Notwendigkeit der Überarbeitung der NAS-Vorschriften.
(WPK vom 06.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)