Die externe Rotation des Abschlussprüfers bei Unternehmen der öffentlichen Hand stellt aus Sicht der Wirtschaftsprüferkammer weder ein geeignetes Mittel zur Förderung der Prüfungsqualität noch zur Stärkung der Unbefangenheit des Abschlussprüfers dar.
Bei Unternehmen der öffentlichen Hand ist oftmals ein turnusmäßiger Wechsel des Abschlussprüfers zu beobachten, auch ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage existiert. Vielfach werden diese Rotationen lediglich auf Grundlage interner Verwaltungsanweisungen oder „gelebter Praxis“ vorgenommen. Mit dem Prüferwechsel soll ein befürchtetes Näheverhältnis zwischen Prüfer und geprüftem Unternehmen vermieden und die Prüfungsqualität insgesamt erhöht werden. Diese externe Rotation kritisiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einem aktuellen Positionspapier.
Mehr Aufwand, höhere Kosten
Es erscheint laut WPK fraglich, ob die mit der Rotation verfolgten Ziele erreicht werden können. Die negativen Auswirkungen der externen Rotation auf die Abschlussprüfung überwiege deutlich. Die externe Rotation könne sich nämlich negativ auf die Prüfungsqualität auswirken. Das für eine qualitativ hochwertige Abschlussprüfung notwendige mandatsbezogene Fachwissen sowie das für die Abschlussdurchführung erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Prüfer und Mandant gehen bei einem Prüferwechsel verloren und müssen vom Folgeprüfer erst aufgebaut werden. Zudem ignorieren Vorgaben zur externen Rotation die zunehmende Komplexität der inner- und außerbetrieblichen Strukturen. Unabhängig hiervon könne jeder externe Prüferwechsel einen erheblichen Mehraufwand für das Personal im Rechnungswesen des zu prüfenden Unternehmens bedeuten, so die WPK. Durch den Austausch des gesamten Prüfungsteams gehen zwischen Unternehmen und bisherigem Prüfer eingespielte Prozesse und Kommunikationswege verloren.
(WPK vom 22.08.2016/ Viola C. Didier)