• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WPK-Digitalisierungskompass: Digitalisierungsmöglichkeiten in der Abschlussprüfung

19.06.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

WPK-Digitalisierungskompass: Digitalisierungsmöglichkeiten in der Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Die Wirtschaftsprüferkammer hat auf ihrer Internetseite den WPK-Digitalisierungskompass freigeschaltet. Er ist der erste Baustein der neuen Rubrik Digitalisierung, mit der die Kammer bei der Digitalisierung der eigenen Praxis unterstützen möchte.

Der WPK-Digitalisierungskompass stellt Digitalisierungsmöglichkeiten in der Abschlussprüfung und der damit verbundenen Praxisorganisation sowie in der Qualitätssicherung vor und verknüpft diese mit am Markt vorhandenen Produkten und Lösungen verschiedener Softwareanbieter. Darüber hinaus werden Hinweise zur Entwicklung einer praxisindividuellen Digitalisierungsstrategie gegeben. Für verschiedene Praxistypen wird dargestellt, welche Digitalisierungsmöglichkeiten vorrangig umgesetzt werden können.

Für wen ist der Kompass geeignet?

Der WPK-Digitalisierungskompass richtet sich in erster Linie an Praxen, die sich bislang noch nicht umfassend mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Stärker digitalisierte Praxen können ihn nutzen, um ihren Digitalisierungsgrad zu spiegeln. Den Kompass finden Sie hier.

(WPK vom 14.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank