• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WpHG-Prüfung: Hinweise zur Prüfung der Verwender von Ratings

06.02.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

WpHG-Prüfung: Hinweise zur Prüfung der Verwender von Ratings

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Verbändeschreiben mit Hinweisen zur Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 WpHG und den zugehörigen Regelungen der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Die BaFin-Hinweise sollen für ein einheitliches Verständnis der einschlägigen Normen der EU-RatingVO und für eine einheitliche Darstellung der Ergebnisse der Prüfung im WpHG-Prüfbericht sorgen. Soweit möglich, werden die Hinweise beispielhaft erläutert oder es wird auf entsprechende Dokumente verwiesen. Das Schreiben der BaFin steht hier zur Verfügung.

Verringerung des automatischen Rückgriffs auf Ratings

Als zusätzliche Information zu diesem Thema stellt die WPK den Abschlussbericht „Gute Aufsichtspraktiken zur Verringerung des automatischen Rückgriffs auf Ratings“ des Joint Committee of the European Supervisory Authorities zur Verfügung.


WPK vom 03.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


04.08.2026

Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Pflegefahrten zu Angehörigen sind steuerlich nicht automatisch als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

weiterlesen
Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


04.08.2026

Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Viele Ausbildungsbetriebe erhöhen ihre Ausbildungsvergütungen und stärken damit gezielt die Attraktivität beruflicher Ausbildung.

weiterlesen
Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Steuerboard

Jan Winkler


03.08.2026

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer gewerblich tätigen Influencerin, die ihre Bekanntheit im Rahmen einer anderen freiberuflichen Tätigkeit erlangt hat, dem Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG unterfällt.

weiterlesen
Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht