02.02.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

WpDPV: BaFin veröffentlicht Erläuterungen

Beitrag mit Bild

©Falko Müller/fotolia.com

Vor einigen Tagen ist die neue Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) in Kraft getreten. Die BaFin hat dazu Erläuterungen veröffentlicht.

Die Überarbeitung war durch den Anwendungsbeginn der Neufassung der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) Anfang 2018 notwendig geworden. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die neue WpDPV sind durch § 89 des ebenfalls aufgrund der MiFID II novellierten Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie durch die in § 89 WpHG in Bezug genommenen europäischen Rechtsakte bereits vorgegeben. Sie werden im Verordnungstext lediglich konkretisiert und zusammengefasst.

Da sich die BaFin bei ihrer laufenden Aufsicht wesentlich auf die Prüfungsberichte stützt, spiegelt sich die massiv gewachsene europäische Regeldichte auch in der neuen WpDPV wider.

Die Erläuterungen zur Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) finden Sie hier.

(BaFin, PM vom 01.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)