02.02.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

WpDPV: BaFin veröffentlicht Erläuterungen

Beitrag mit Bild

©Falko Müller/fotolia.com

Vor einigen Tagen ist die neue Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) in Kraft getreten. Die BaFin hat dazu Erläuterungen veröffentlicht.

Die Überarbeitung war durch den Anwendungsbeginn der Neufassung der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) Anfang 2018 notwendig geworden. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die neue WpDPV sind durch § 89 des ebenfalls aufgrund der MiFID II novellierten Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie durch die in § 89 WpHG in Bezug genommenen europäischen Rechtsakte bereits vorgegeben. Sie werden im Verordnungstext lediglich konkretisiert und zusammengefasst.

Da sich die BaFin bei ihrer laufenden Aufsicht wesentlich auf die Prüfungsberichte stützt, spiegelt sich die massiv gewachsene europäische Regeldichte auch in der neuen WpDPV wider.

Die Erläuterungen zur Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) finden Sie hier.

(BaFin, PM vom 01.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)