• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Worauf Sie bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle achten sollten

15.01.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Worauf Sie bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle achten sollten

Beitrag mit Bild

©Robert Kneschke/fotolia.com

Am 08.01.2020 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2020 veröffentlicht. Worauf Sie vor allem bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle achten sollten, erklärt die WPK.

Neue Schwerpunkte gegenüber dem Vorjahr sind beispielsweise in den Bereichen Einhaltung des Fee Cap, der internen und externen Rotation, des Einsatzes technologischer Innovationen und der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse festzustellen. Das Arbeitsprogramm nennt konkret folgende

Schwerpunkte der Inspektion des Qualitätssicherungssystems der Praxen:

  • Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Regulierung, insbesondere Unabhängigkeitsregelungen, vornehmlich in Bezug auf die Einhaltung des Fee Cap und die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
  • Rotationsmanagement/Anforderungen an die interne und externe Rotation und Prozesse bei Beteiligung an Ausschreibungsverfahren
  • Weiterentwicklung von Prüfungsansätzen bei Einsatz technologischer Innovationen, insbesondere von Datenanalyse-Tools, sowie von Stichprobenverfahren im Rahmen der Prüfungsdurchführung
  • interne Nachschau in der Wirtschaftsprüferpraxis hinsichtlich Ursachenanalyse von Mängeln in der Prüfungsdurchführung und in Bezug auf kontinuierliche Verbesserungsprozesse sowie
  • Initiativen der Praxen zur Implementierung der International Standards on Quality Management und zur Bestimmung von Qualitätsindikatoren für die Abschlussprüfung.

Die Schwerpunkte der Auftragsprüfung bilden:

  • Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, einschließlich Prüfung des internen Kontrollsystems unter Einbeziehung der Informationstechnologie
  • Prüfung der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“
  • Anwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ sowie
  • von geschätzten Werten, unter anderem Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und
  • Einsatz von Datenanalyse-Tools im Rahmen der Prüfungsdurchführung.

Die APAS führt zudem die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die WPK. In diesem Bereich steht unverändert die Beurteilung der Bearbeitungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb der WPK in Bezug auf aufsichtsrelevante Vorgänge sowie die Sicherstellung einheitlicher Wertungsmaßstäbe in den Berufsaufsichtsverfahren bei WPK und APAS im Fokus. Weiterhin wird die APAS die Instrumente der Aufsicht fortführen und gegebenenfalls intensivieren.

Ansatz der Systemaufsicht gilt fort

Im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Qualitätskontrolle nach § 57a WPO wird die APAS ihren Ansatz der Systemaufsicht weiterverfolgen. 2020 wird dabei ein neuer Schwerpunkt auf der Funktionsfähigkeit der innerhalb der WPK eingerichteten Prozesse und Kontrollen im Bereich der Qualitätskontrolle liegen. Hier will sich die APAS mit Vorschlägen zur Fortentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens in der WPO einbringen. Daneben liegt ein Schwerpunkt auf der beobachtenden Teilnahme an Qualitätskontrollen bei Praxen, die auch Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen.

Weitere Einzelheiten sind dem Arbeitsprogramm zu entnehmen, das auf der Internetseite der APAS zur Verfügung steht.

(WPK vom 13.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


24.04.2024

Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Die Einführung der Pflichtprüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD wird für die deutsche Wirtschaft eine große Herausforderung werden.

weiterlesen
Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank