• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Worauf Sie bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle achten sollten

15.01.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Worauf Sie bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle achten sollten

Beitrag mit Bild

©Robert Kneschke/fotolia.com

Am 08.01.2020 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2020 veröffentlicht. Worauf Sie vor allem bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle achten sollten, erklärt die WPK.

Neue Schwerpunkte gegenüber dem Vorjahr sind beispielsweise in den Bereichen Einhaltung des Fee Cap, der internen und externen Rotation, des Einsatzes technologischer Innovationen und der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse festzustellen. Das Arbeitsprogramm nennt konkret folgende

Schwerpunkte der Inspektion des Qualitätssicherungssystems der Praxen:

  • Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Regulierung, insbesondere Unabhängigkeitsregelungen, vornehmlich in Bezug auf die Einhaltung des Fee Cap und die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
  • Rotationsmanagement/Anforderungen an die interne und externe Rotation und Prozesse bei Beteiligung an Ausschreibungsverfahren
  • Weiterentwicklung von Prüfungsansätzen bei Einsatz technologischer Innovationen, insbesondere von Datenanalyse-Tools, sowie von Stichprobenverfahren im Rahmen der Prüfungsdurchführung
  • interne Nachschau in der Wirtschaftsprüferpraxis hinsichtlich Ursachenanalyse von Mängeln in der Prüfungsdurchführung und in Bezug auf kontinuierliche Verbesserungsprozesse sowie
  • Initiativen der Praxen zur Implementierung der International Standards on Quality Management und zur Bestimmung von Qualitätsindikatoren für die Abschlussprüfung.

Die Schwerpunkte der Auftragsprüfung bilden:

  • Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, einschließlich Prüfung des internen Kontrollsystems unter Einbeziehung der Informationstechnologie
  • Prüfung der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“
  • Anwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ sowie
  • von geschätzten Werten, unter anderem Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und
  • Einsatz von Datenanalyse-Tools im Rahmen der Prüfungsdurchführung.

Die APAS führt zudem die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die WPK. In diesem Bereich steht unverändert die Beurteilung der Bearbeitungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb der WPK in Bezug auf aufsichtsrelevante Vorgänge sowie die Sicherstellung einheitlicher Wertungsmaßstäbe in den Berufsaufsichtsverfahren bei WPK und APAS im Fokus. Weiterhin wird die APAS die Instrumente der Aufsicht fortführen und gegebenenfalls intensivieren.

Ansatz der Systemaufsicht gilt fort

Im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Qualitätskontrolle nach § 57a WPO wird die APAS ihren Ansatz der Systemaufsicht weiterverfolgen. 2020 wird dabei ein neuer Schwerpunkt auf der Funktionsfähigkeit der innerhalb der WPK eingerichteten Prozesse und Kontrollen im Bereich der Qualitätskontrolle liegen. Hier will sich die APAS mit Vorschlägen zur Fortentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens in der WPO einbringen. Daneben liegt ein Schwerpunkt auf der beobachtenden Teilnahme an Qualitätskontrollen bei Praxen, die auch Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen.

Weitere Einzelheiten sind dem Arbeitsprogramm zu entnehmen, das auf der Internetseite der APAS zur Verfügung steht.

(WPK vom 13.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


18.08.2026

20 Jahre AGG: Bewährt, aber reformbedürftig

Das AGG schützt seit 20 Jahren vor Diskriminierung, doch die geplante Reform lässt laut DAV und DGB wichtige Lücken offen.

weiterlesen
20 Jahre AGG: Bewährt, aber reformbedürftig

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.08.2026

FG Münster zur Entstehung junger Finanzmittel i.S.d. ErbStG

Die Umbuchung einer Gesellschafterforderung in die Kapitalrücklage einer KG schafft laut FG Münster keine jungen Finanzmittel.

weiterlesen
FG Münster zur Entstehung junger Finanzmittel i.S.d. ErbStG

Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


17.08.2026

WPK kritisiert geplante Kassenpflicht für Freie Berufe

Mit einer Kassenpflicht auch für Freiberufler will der Gesetzgeber die vollständige und manipulationssichere Erfassung von Einnahmen verbessern.

weiterlesen
WPK kritisiert geplante Kassenpflicht für Freie Berufe
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht