• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Verbesserungen für Familien und Best Ager

24.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Verbesserungen für Familien und Best Ager

Beitrag mit Bild

© ferkelraggae/fotolia.com

Der Bundesrat erwartet, dass durch die Änderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Familien und Senioren künftig leichter Kredite für Wohnzwecke erhalten können.

Dies schreibt der Bundesrat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11420) vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935).

Unklarheit bei Anschlussfinanzierungen

Für Best Ager, Familien und für Menschen mit schwankendem Einkommen sollten Verbesserungen bei der Kreditvergabe für Wohnzwecke möglich sein, erwartet der Bundesrat, der zudem eine Regelung für die Frage der Anschlussfinanzierungen bereits erfolgter Finanzierungen fordert. Nach der aktuellen Rechtslage sei es möglich, dass Menschen wegen einer zwischenzeitlich durch Gesetz verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung ihre in der Vergangenheit zu anderen gesetzlichen Bedingungen finanzierten Häuser und Wohnungen verlieren würden. „Das ist unzumutbar“, stellt der Bundesrat fest und verlangt einen Verzicht auf die Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Anschlussfinanzierungen. Gefordert werden außerdem Maßnahmen gegen zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Banken können diese Entschädigungen von Kreditnehmern verlangen, wenn diese ihre Kredite vorzeitig zurückzahlen.

Weiterer Klärung bedarf die Frage der Anschlussfinanzierungen

Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung das Anliegen des Bundesrates zu Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Anschlussfinanzierungen grundsätzlich für berechtigt. Sie verweist auf die EU-Kommission, die die Verlängerung eines Kredits rechtlich als neuen Kredit betrachte. Die Bundesregierung sei unter Verweis auf die Beratungen im Bundesrat erneut an die EU-Kommission herangetreten. Die Antwort der Kommission werde im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ausgewertet.

(Dt. Bundestag, hib vom 16.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)