11.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

WLAN-Störerhaftung wird abgeschafft

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Mit Abschaffung der Störerhaftung wird die Grundlage für einen schnellen Ausbau öffentlich verfügbarer WLAN-Netze geschaffen.

Die Koalitionsfraktionen haben heute eine Einigung über das zweite Änderungsgesetz zum Telemediengesetz erzielt. Damit wird die WLAN-Störerhaftung abgeschafft und Rechtssicherheit für alle Anbieter von WLAN-Hotspots geschaffen.

Die Bundesregierung hatte dem Deutschen Bundestag im Herbst letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf hielt an der sog. Störerhaftung fest. Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass der Anbieter eines WLAN-Hotspots für Vergehen seiner Nutzer unter Umständen in die Haftung genommen werden kann, wenn über den WLAN-Hotspot illegal Filme oder Musik kopiert wurden. Sie ist der Auslöser für zahlreiche Abmahnwellen.

Das Ende von Vorschaltseiten, Belehrungen und Verschlüsselung

Mit der heutigen Einigung wird der Weg frei für echte offene WLAN-Netze. Konkret sieht die Einigung vor, dass keine Hürden wie Vorschaltseiten, Verschlüsselung und die Belehrung der Nutzer über Rechtsverletzungen mehr bestehen sollen. Zukünftig werden Anbieter, die Dritten einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen, die gleichen Privilegien erhalten, wie sie jetzt schon Internetzugangsanbieter besitzen. „Für viele Unternehmen in Deutschland sind offene Funknetze eine unverzichtbare Möglichkeit, Kunden zu gewinnen und zu binden – dieses Angebot wird in Zukunft ohne technische Hürden oder rechtliche Unsicherheiten möglich sein“, erklärt der digitalpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Jarzombek.

Endlich Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter

„Die Abschaffung der Störerhaftung wird zu spürbaren Erleichterungen für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen“, lobte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrscht nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen.“ Die Nutzer profitierten, indem sie sich nicht mehr durch aufwendige Anmeldeprozeduren klicken müssen. „Die Neuregelung macht den Weg frei für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen“, so Rohleder.

Anstoß kam aus Europa

Nicht zuletzt kommt die Bundesregierung mit der Entscheidung den europarechtlichen Vorgaben nach. Im März hatte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag festgestellt, dass die Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Damit steht die deutsche Sonderregelung der Störerhaftung auch im Grundsatz zur Disposition.

(CDU/CSU – Bundestagsfraktion /BITKOM vom 11.05.2016/ Viola C. Didier)


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