• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wirtschaftsprüfung: Initiative zur Stärkung ethischen Verhaltens

17.01.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Wirtschaftsprüfung: Initiative zur Stärkung ethischen Verhaltens

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat einen Bericht zum Thema ethisches Verhalten in Praxen veröffentlicht (IESBA Firm Culture and Governance Working Group Final Report). Darüber informiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Der IESBA Firm Culture and Governance Working Group Final Report unterstreicht die entscheidende Rolle einer ethischen Kultur und Steuerung (Firm Culture and Governance) bei der Bekämpfung unethischen Verhaltens in Praxen. Betont wird, dass die Förderung einer starken ethischen Kultur nicht nur die Risiken unethischen Verhaltens mindert, sondern auch das öffentliche Vertrauen festigt, das Ansehen der Praxen verbessert und die Verantwortung des Berufsstandes für das öffentliche Interesse stärkt.

Zu den wichtigsten Gegenständen des Berichts gehören:

  • Rolle einer ethischen Führung (Ethical Leadership) und einer soliden Steuerung (Robust Governance) in Praxen als Schlüsselfaktoren für die Förderung ethischen Verhaltens,
  • Bedeutung einer transparenten und ethischen Führung, praxisweiter Rechenschaftsmechanismen und der Berücksichtigung der Expertise von unabhängigen Personen (Input from Independent Persons)
  • Notwendigkeit, Leistungsanreize mit ethischem Verhalten in Einklang zu bringen, Fortbildung im Bereich Ethik und eine Kultur der offenen Diskussion und Herausforderung.

Neues Projekt mit zwei Komponenten

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hat das IESBA das neue Projekt Firm Culture and Governance gestartet. Es besteht aus zwei Komponenten:

  • Zum einen soll im IESBA Code of Ethics (Code) ein prinzipienbasierter Kultur- und Steuerungsrahmen (Principles-based Culture and Governance Framework) erarbeitet werden, der ethisches Verhalten in Praxen bei allen Dienstleistungen fördert, unterstützt und stärkt (Standardsetzungsprojekt).
  • Zum anderen soll Anwendungs- und Begleitmaterial außerhalb des Codes (Non-authoritative Material) entwickelt werden, um das Bewusstsein für die Bedeutung ethischen Verhaltens in Praxen zu schärfen und diese mit Leitlinien für die Einbindung ethischen Verhaltens in ihre Strategien und Abläufe zu unterstützen. Zudem sollen die zu erarbeitenden Materialien auch auf die Einbindung anderer Stakeholder abzielen, die zur Entwicklung eines Ökosystems für hochethische Praxen beitragen können.

WPK vom 16.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Jacek Kielkowski, Oliver Zöll


29.08.2025

Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur vergleichsweisen Abdingbarkeit des Art. 15 DSGVO

weiterlesen
Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Meldung

©interstid/fotolia.com


29.08.2025

Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Eine Anlegerin wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für ihre Verluste mit Wirecard-Aktien verantwortlich machen und scheiterte.

weiterlesen
Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.08.2025

Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Im Jahr 2024 lagen die Lohnstückkosten in der deutschen Industrie 22% über dem Schnitt von 27 Industriestaaten, zeigt eine IW-Studie.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank