Der Wirtschaftsprüfer wirkt durch Kompetenz, Unabhängigkeit und Vertrauen. Durch die Reform der Wirtschaftsprüferausbildung, die Digitalisierung und globale Umbrüche steht der Berufsstand nun vor wichtigen Veränderungen und neuen Herausforderungen.
Die Wirtschaftsprüfung ist Kernelement unserer Gesellschafts- und Vermögensordnung, die qualifizierten Nachwuchs benötigt. Der Gesetzgeber bietet neben dem herkömmlichen Wirtschaftsprüferexamen die Anrechnung von Leistungen aus Masterstudiengängen (§ 13b WPO) und die Schaffung anerkannter Hochschulausbildungsgänge (§ 8a WPO). Die Anforderungen regelt der neue Referenzrahmen vom 29.11.2016 nach § 4 WPAnrV. Damit rückt die Zukunft des Berufsstandes, den globale Umbrüche (Schuldenkrise, Digitalisierung) und europarechtliche Reformen massiv betreffen, ins Blickfeld.
Fachbeitrag zum Thema
In seinem Fachbeitrag „Reform der Wirtschaftsprüferausbildung, zivilprozessuales Bewertungskonzept und Zukunft des Berufsstandes“ beschäftigt sich Professor Claus Luttermann kritisch mit eben diesen Entwicklungen und der Zukunft der Wirtschaftsprüfung in Europa. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 27.01.2017, Heft 04, Seite 137 – 144 sowie online unter DB1224699.