04.08.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wirtschaftskriminalität auf Rekordniveau

Die Wirtschaftskriminalität ist in Deutschland im Jahr 2024 drastisch gestiegen und hat einen Rekordschaden in Höhe von 2,76 Milliarden Euro verursacht. Sie bleibt damit ein unterschätztes, aber hochgradig kostspieliges Risiko für unsere Gesellschaft.

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Die polizeilich erfassten Fälle von Wirtschaftskriminalität sind im Jahr 2024 deutlich angestiegen. Insgesamt wurden 61.358 Wirtschaftsdelikte registriert, was einer Zunahme von 57,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Aufklärungsquote konnte mit 88,9 % erneut gesteigert werden (2023: 85,2 %) und liegt weiterhin deutlich über der Gesamtaufklärungsquote aller erfassten Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS; 58 %).

Gesundheitswesen im Fokus der Ermittler

Der Fallzahlenanstieg ist maßgeblich auf eine deutliche Zunahme erfasster Fälle von Wirtschaftskriminalität bei Betrug (39.207 Fälle; plus 116,7 %) und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen (20.553 Fälle; plus 847,6 %) zurückzuführen. Grund hierfür war ein umfangreiches Ermittlungsverfahren in Schleswig-Holstein, welches beide Phänomenbereiche betraf.

Insbesondere der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen stellt ein Kriminalitätsphänomen mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz sowie hoher Sozialschädlichkeit dar und verursacht massive finanzielle Schäden. Zudem zeigen sich vermehrt Bandenstrukturen bis hin zu organisierter Kriminalität, begleitet von Geldwäsche und Steuerdelikten. Die demografische Entwicklung in Deutschland, eine tendenziell älter werdende Gesellschaft sowie stetig steigende Gesundheitskosten werden dieses Kriminalitätsphänomen perspektivisch weiter begünstigen.

Zahlen schockieren – Aufklärung dennoch stark

Insgesamt entstehen durch Wirtschaftskriminalität in Deutschland immense finanzielle Schäden. Im Jahr 2024 betrug die Schadenssumme 2,76 Milliarden Euro (2023: 2,68 Milliarden Euro; plus 2,9 %). Wirtschaftsdelikte sind damit für mehr als ein Drittel des in der PKS ausgewiesenen Gesamtschadens verantwortlich, obwohl ihr Anteil an der Gesamtheit der in der PKS erfassten Straftaten nur rund 1 % betrug.

Für die Strafverfolgungsbehörden stellen die zunehmende Komplexität der Ermittlungsverfahren im Bereich Wirtschaftskriminalität und damit verbundene zeitintensive Ermittlungen eine Herausforderung dar. Trotz der komplexen Strukturen unterstreicht die hohe Aufklärungsquote die erfolgreiche und zielgerichtete Arbeit der Ermittlungsbehörden. Sie zeigt zugleich, dass viele dieser Delikte aufgrund von Anzeigen bekannt werden und die Mitwirkung der Betroffenen – insbesondere durch die Nennung möglicher Tatverdächtiger – maßgeblich zur Aufklärung beiträgt. Eine konsequente Anzeigeerstattung bleibt daher ein wesentlicher Faktor, um wirtschaftskriminelle Strukturen sichtbar zu machen und Straftaten erfolgreich zu verfolgen.


Bundeskriminalamt vom 31.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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