28.03.2017

Meldung, Steuerrecht

Wirtschaft protestiert gegen Meldepflichten

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Bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung haben sich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gegen die ihrer Ansicht nach zu weitreichende Meldepflichten gewandt.

Grundlage der öffentlichen Anhörung war der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132). Mit dem Entwurf zieht die Bundesregierung die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten „Panama Papers“. So sollen Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindert werden. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden. Außerdem sieht der Entwurf die Aufhebung des bisher in Paragraf 30a der Abgabenordnung (AO) geregelten steuerlichen Bankgeheimnisses vor.

Meldepflicht zu weitgehend ausgestaltet

Die Spitzenverbände lehnten es ab, dass meldepflichtige Stellen wie Banken bei Verstößen gegen die Meldepflicht für entgangene Steuern haften sollen. Durch die Meldepflichten würden faktisch alle Wirtschaftsunterehmen in Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Staaten „unter Generalverdacht“ gestellt, erklärten die Verbände. Auch die Bundessteuerberaterkammer riet dazu, bei der Einführung neuer Meldepflichten darauf zu achten, die Meldepflichtigen nicht zu überlasten beziehungsweise „nichts Unmögliches von ihnen zu verlangen“. Grundsätzlich stellte die Kammer fest: „Wir halten die derzeit zu beobachtende Tendenz, Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen außerhalb von EU oder EFTA unter der allgemeinen Überschrift von Transparenz mit immer mehr zusätzlichen sanktionsbewehrten Melde- und Berichtspflichten zu belegen, für bedenklich.“ Die Meldepflicht sei „sehr weitgehend ausgestaltet“, wurde beklagt. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/2877) erhobene Forderung nach einer Bundessteuerverwaltung lehnte die Steuerberaterkammer ab. Das sei keine Lösung des Problems.

Briefkastenfirmen bleiben ein Problem

Grundsätzliche Kritik an dem Gesetzentwurf kam vom Netzwerk Steuergerechtigkeit und von „WEED – Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung“. Briefkastenfirmen seien ein ungelöstes Problem: „Briefkastenfirmen untergraben die Integrität der Finanz- und Steuersysteme und schaden so massiv der Allgemeinheit.“ Auch nach der geplanten Neuregelung werde es möglich bleiben, in EU-Staaten wie Malta anonyme Briefkastenfirmen zu gründen. Das seien Lücken, die geschlossen werden müssten. Markus Henn vom Netzwerk Steuergerechtigkeit wies darauf hin, dass es auf den Britischen Jungferninseln 400.000 Briefkastenfirmen gebe.

(Dt. Bundestag, hib vom 27.03.2017 / Viola C. Didier)


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