• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wirecard: Bundesbank und BaFin im Finanzausschuss

01.09.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wirecard: Bundesbank und BaFin im Finanzausschuss

Beitrag mit Bild

©interstid/fotolia.com

Spitzenvertreter von Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben in einer Sondersitzung des Finanzausschusses Auskunft über die Aktivitäten ihrer Institutionen im Zusammenhang mit der Wirecard AG gegeben.

BaFin-Präsident Felix Hufeld und Bundesbank-Vorstandsmitglied Joachim Wuermeling führten auf Fragen der Abgeordneten beispielsweise Details zur gemeinsamen Prüfung von Bundesbank und BaFin zur aufsichtsrechtlich relevanten Einstufung der Wirecard AG als Technologieunternehmen aus. Im Austausch mit den Abgeordneten ging es zudem um eine sogenannte MaRisk-Prüfung (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) durch die Bundesbank bei der Wirecard Bank AG, einer Wirecard-Tochter, sowie grundsätzliche Arbeitsabläufe bei der BaFin, die Zusammenarbeit der BaFin mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung und die geldwäscherechtliche Aufsicht über die Wirecard AG. Teile der Sitzung stuften die Abgeordneten als vertraulich ein.

Zuständigkeiten rund um Wirecard

Aus der Einstufung eines Unternehmens ergeben sich unterschiedliche aufsichtsrechtliche Pflichten nach dem Kreditwesengesetz. Die Wirecard Bank AG steht als Kreditinstitut unter entsprechender Aufsicht der BaFin. Die inzwischen insolvente Wirecard AG war 2017 als Technologieunternehmen eingestuft worden. Damit ist die BaFin nur für die Wertpapieraufsicht zuständig gewesen.

Hufeld und Wuermeling betonten beide, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Finanzholding, anders als bei einer Zwischenholding, nicht erfüllt gewesen seien. Wuermeling führte aus, dass der Schwerpunkt der Wirecard AG auf der Zurverfügungstellung von Technologie und Software gelegen habe. Die für die Einstufung als Finanzholding relevanten Tätigkeiten im Finanzbereich hätten weit unterhalb der dafür notwendigen Schwelle gelegen, so Wuermeling.

Änderungen an börsengesetzlichen Regelungen gefordert

Der Vorstandschef der Deutsche Börse AG, Theodor Weimer, regte im weiteren Verlauf der Sitzung in Folge des Skandals Änderungen an börsengesetzlichen Regelungen an, um den Handlungsspielraum der Börsen zu erweitern. Weimer schlug beispielsweise vor, Sanktionsverfahren im Fall von nicht vorgelegten Finanzberichten schneller zu eröffnen und den Sanktionsrahmen zu erhöhen. Zudem forderte er Anpassungen an den Regelungen zur Veröffentlichung von Maßnahmen auf Grundlage des Börsengesetzes. Öffentliche Rügen seien internationale Praxis und sehr effektiv, meinte Weimer.

(Dt. Bundestag, hib vom 01.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht