Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung soll noch dieses Jahr auf den Weg gebracht werden. Das könnte zur Folge haben, dass Gläubiger bei der Beauftragung von Inkassounternehmen nachweisen müssen, dass ihre Schuldner mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden sind – ein großes Hindernis aus Sicht der deutschen Inkassounternehmen.
83 Prozent der Inkassounternehmen glauben, dass dadurch die Durchsetzung von Forderungen erheblich erschwert wird. Auch Auskunfteien sind betroffen. Nach Ansicht des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) könne dann die Bonität von Kreditnehmern nicht mehr zuverlässig ermittelt werden. Das brächte mehr Zahlungsausfälle, deren Kosten wiederum alle Verbraucher mittragen müssten, indem sie zum Ausgleich höhere Preise für Waren und Dienstleistungen zahlen. 77 Prozent der Inkassounternehmen prognostizieren daher, dass sich das Zahlungsverhalten wegen der Datenschutzgrundverordnung erheblich verschlechtern wird.
(BDIU / Viola C. Didier)