• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wird EU-Datenschutz Zahlungsverhalten verschlechtern?

26.06.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wird EU-Datenschutz Zahlungsverhalten verschlechtern?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung soll noch dieses Jahr auf den Weg gebracht werden. Das könnte zur Folge haben, dass Gläubiger bei der Beauftragung von Inkassounternehmen nachweisen müssen, dass ihre Schuldner mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden sind – ein großes  Hindernis aus Sicht der deutschen Inkassounternehmen.

83 Prozent der Inkassounternehmen glauben, dass dadurch die Durchsetzung von Forderungen erheblich erschwert wird. Auch Auskunfteien sind betroffen. Nach Ansicht des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) könne dann die Bonität von Kreditnehmern nicht mehr zuverlässig ermittelt werden. Das brächte mehr Zahlungsausfälle, deren Kosten wiederum alle Verbraucher mittragen müssten, indem sie zum Ausgleich höhere Preise für Waren und Dienstleistungen zahlen. 77 Prozent der Inkassounternehmen prognostizieren daher, dass sich das Zahlungsverhalten wegen der Datenschutzgrundverordnung erheblich verschlechtern wird.

(BDIU / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©lenetsnikolai /fotolia.com


31.03.2026

Studie: Arbeitnehmer täuschen Anwesenheit vor

Eine neue Umfrage zeigt, dass viele Beschäftigte Anwesenheit bewusst inszenieren, weil Unternehmen Präsenz stärker belohnen als tatsächliche Ergebnisse.

weiterlesen
Studie: Arbeitnehmer täuschen Anwesenheit vor

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


31.03.2026

Grünes Licht für EU-Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung

Das EU-Parlament hat neue EU-weite Vorschriften zur Schaffung eines strafrechtlichen Rahmens zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption verabschiedet.

weiterlesen
Grünes Licht für EU-Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung

Steuerboard

Dominik Graf von Armansperg


30.03.2026

Optimierungsvorschläge zum Besteuerungsverfahren in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen

Bei jedem Erbfall und bei Schenkungen, die zu einer Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfestsetzung führen können, ist ein entsprechendes Besteuerungsverfahren mit den jeweils zuständigen Finanzbehörden durchzuführen.

weiterlesen
Optimierungsvorschläge zum Besteuerungsverfahren in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)