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Steuerboard
20.03.2026
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig
Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

