Das Redaktionsteam von DER BETRIEB wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!
Meldung
19.05.2026
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden
Das OLG Frankfurt a.M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

