Das Redaktionsteam von DER BETRIEB wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!
Meldung
04.02.2026
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen
Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

