Das Redaktionsteam von DER BETRIEB wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!
Meldung
29.05.2026
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung
Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

