Das Redaktionsteam von DER BETRIEB wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016!
Meldung
17.02.2026
ELStAM-Daten ignoriert: Kirchensteuerbescheide rechtswidrig
Nach einem Kirchenaustritt darf die Kirchensteuer nicht mehr einbehalten werden, auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung versehentlich anderes angibt.

