Das Redaktionsteam von DER BETRIEB wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016!
Meldung
12.02.2026
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus
Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

