Das Redaktionsteam von DER BETRIEB wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016!
Steuerboard
19.06.2026
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten
Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

