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Steuerboard
30.09.2026
Wirtschaftliches Eigentum beim Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen – neue Anhaltspunkte in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung
Wirtschaftsgüter sind nach § 39 Abs. 1 AO grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Kann ein anderer den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen, ist dieses nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem anderen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen.

