Das Redaktionsteam von DER BETRIEB wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016!
Meldung
20.01.2026
Firmenname in Großbuchstaben: Handelsregister muss Schreibweise übernehmen
Eine Gesellschaft kann verlangen, dass ihr Firmenname im Handelsregister exakt in der von ihr verwendeten Großschreibung (Versalien) eingetragen wird.

