• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

25.04.2025

Meldung, Steuerrecht

Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Kann ein Unternehmen die Kosten für die Ablösung eines Zinsswaps als Betriebsausgabe geltend machen? Diese Frage hatte das Niedersächsische Finanzgericht im Fall einer Windpark-Betreiberin zu klären. Das Urteil stärkt die Position von Unternehmen, die Zinssicherungsgeschäfte im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs tätigen.

Beitrag mit Bild

© Kara / fotolia.com

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Zahlungen für die Ablösung eines sog. „Zinsswaps“ als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Die Klägerin hatte zur Errichtung eines Windparks im Jahr 2008 ein Darlehen aufgenommen. Die Fälligkeit der letzten Rate war für den 31.03.2023 vereinbart, der Zinssatz war bis zum 31.03.2018 festgeschrieben.

Im Jahr 2014 schloss die Klägerin mit der Darlehensgeberin für die Restlaufzeit des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung einen Zinsswap. Dieser war so ausgestaltet, dass der Zahler der Festbeträge (die Klägerin) an jedem Zahlungstermin für Festbeträge den entsprechenden Festbetrag an den Zahler der variablen Beträge zahlt und der Zahler der variablen Beträge (die Darlehensgeberin) an jedem Zahlungstermin für variable Beträge den entsprechenden variablen Betrag an den Zahler der Festbeträge zu zahlen hatte. Sollte der variable Satz negativ sein, hatte nach der Vereinbarung der Zahler der Festbeträge an dem betreffenden Fälligkeitstag für die variablen Beträge zusätzlich den als absoluten Betrag ausgedrückten variablen Betrag an den Zahler der variablen Beträge zu zahlen.

Finanzamt erkannte Betriebsausgabe nicht an

Später vereinbarte die Klägerin mit der Darlehensgeberin eine feste Verzinsung für die Restlaufzeit des Darlehens und löste den Zinsswap-Vertrag gegen Zahlung eines Ablösebetrags ab. Diesen Ablösungsbetrag machte sie als Betriebsausgabe geltend, was das beklagte Finanzamt unter Verweis auf die Vorschrift des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG ablehnte.

FG-Urteil: Betriebsausgaben bei Absicherung erlaubt

Demgegenüber entschied das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 11.02.2025 (8 K 169/23), dass es sich zwar bei dem Zinsswap um ein Termingeschäft i.S.d. § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG handele, vorliegend aber zugunsten der Klägerin die Rückausnahme nach § 15 Abs. 4 Satz 4 EStG greife.

Denn die Klägerin habe damit ein Geschäft zur Absicherung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs getätigt. Mit der bewirkten Zinsbindung für die Restlaufzeit des Darlehens sei der Abschluss der Zinsswaps geeignet gewesen, die Risiken aus dem ursprünglichen Grundgeschäft, dem Darlehensvertrag, abzusichern. Anders als in bisher entschiedenen Fällen sei die Klägerin kein weiteres Risiko (etwa durch die Verbindung mit einem Währungsswap) eingegangen. Vielmehr bewirkte der Zinsswap für die Klägerin hier wirtschaftlich nur eine Zinsfestschreibung bis zum Darlehensende. Mit der Ablösung des Swaps habe die Klägerin lediglich die Aufwendungen in einer Summe vorgezogen, die anderenfalls über die Restlaufzeit des Swap-Geschäftes entstanden wären. Schließlich habe der Abschluss des Darlehensvertrages auch zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Klägerin gehört, weil es für Betreiber von Windparks üblich sei, die Anschaffung ihres Anlagevermögens durch Darlehen zu finanzieren.


Nds. FG vom 16.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Tim Gühring


12.06.2025

BAG bestätigt Unverzichtbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs

Oldie but Goldie: Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Arbeitnehmer nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub verzichten – selbst durch einen gerichtlichen Vergleich nicht. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte mit Urteil vom 03.06.2025 (9 AZR 104/24), dass auch sogenannte Tatsachenvergleiche den gesetzlichen Mindesturlaub häufig nicht erledigen.

weiterlesen
BAG bestätigt Unverzichtbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs

Meldung

©Travis/fotolia.com


12.06.2025

FIU-Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte im Fokus

Der starke Anstieg verdächtiger Krypto-Transaktionen belegt: Die FIU muss immer schneller und präziser auf neue Methoden reagieren.

weiterlesen
FIU-Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte im Fokus

Steuerboard

Caroline Ruschen


11.06.2025

Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie gegen Darlehensübernahme

Die lebzeitige Übertragung privat gehaltener Immobilien ist ein gerne gewählter Weg für die Übertragung von Vermögen zur vorweggenommenen Erbfolge.

weiterlesen
Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie gegen Darlehensübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank