• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wie Unternehmen rentenberechtigte Mitarbeiter halten

17.07.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Wie Unternehmen rentenberechtigte Mitarbeiter halten

Beitrag mit Bild

©JakubJirsák/fotolia.com

Jeder dritte Betrieb versucht, rentenberechtigte Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Kürzere und flexiblere Arbeitszeiten anzubieten waren dabei die wichtigsten Maßnahmen, um die Mitarbeiter zu halten. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Im Jahr 2015 erreichten rund 650.000 Mitarbeiter die Rentenberechtigung oder waren bereits rentenberechtigt. In gut 170.000 Fällen wollten die Betriebe rentenberechtigte Mitarbeiter halten. Gelungen ist das bei knapp 145.000 Mitarbeitern. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 83 Prozent. Allerdings haben die Betriebe möglicherweise in Fällen, bei denen sie sich keine Chancen ausrechneten, erst gar nicht versucht, die Mitarbeiter zu halten, merken die Arbeitsmarktforscher zur hohen Erfolgsquote an.

Kürzere Arbeitszeiten am beliebtesten

„Danach gefragt, welche Maßnahmen in den erfolgreichen Fällen eingesetzt wurden, gab die überwiegende Mehrheit der Betriebe (60 Prozent) kürzere Arbeitszeiten an, gefolgt von 49 Prozent der Betriebe, die rentenberechtigte Mitarbeiter mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeit halten konnten“, schreiben die Arbeitsmarktforscher. Eine Veränderung des Tätigkeitsprofils stellte für insgesamt 17 Prozent der Betriebe ein erfolgreiches Instrument dar, während 13 Prozent der Betriebe mit einer höheren Entlohnung, Prämien oder einer Beförderung rentenberechtigte Mitarbeiter weiter beschäftigen konnten.

Fachkräftemangel maßgeblich für Motivation

Bei einer Betrachtung nach Wirtschaftszweigen zeigt sich, dass im Bereich der Öffentlichen Verwaltung mit 18 Prozent vergleichsweise wenige Betriebe Versuche unternahmen, rentenberechtigte Mitarbeiter zu halten. Die Erfolgsquote fiel hier mit 67 Prozent zudem unterdurchschnittlich aus. Im Wirtschaftszweig „Maschinen, Elektrotechnik, Fahrzeuge“ waren es dagegen 43 Prozent der Betriebe, die rentenberechtigten Mitarbeitern entsprechende Angebote unterbreiteten. Die Erfolgsquote betrug dabei 86 Prozent. „Der Wunsch, Mitarbeiter zu halten, wird maßgeblich durch Fachkräfteengpässe bestimmt, welche insbesondere im verarbeitenden Gewerbe eine Rolle spielen: Liegen Fachkräfteengpässe vor, so steigt die Wahrscheinlichkeit, rentenberechtigte Mitarbeiter halten zu wollen, statistisch hochsignifikant um 21 Prozentpunkte“, erklären die Forscher.

Rekrutierungsprobleme spielen eine Rolle

Kleinbetriebe versuchten mit 32 Prozent einen erheblich höheren Anteil an rentenberechtigten Mitarbeitern zu halten als größere Betriebe mit elf Prozent. Auch hier spielen Rekrutierungsprobleme eine Rolle: „Kleinbetriebe haben tendenziell schlechtere Chancen, ausscheidende Mitarbeiter durch Neueinstellungen adäquat zu ersetzen“, so die Arbeitsmarktforscher. Die aufgrund des Flexirenten-Gesetzes seit diesem Jahr geltenden Regelungen zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit werden von den Betrieben überwiegend positiv eingeschätzt. Besonders hoch ist die Zustimmung zum Wegfall der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für altersrentenberechtigte Mitarbeiter und zu den großzügigeren Hinzuverdienstmöglichkeiten im Rahmen einer Teilrente.

(IAB, PM vom 10.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


24.01.2025

KI wird Einzug in viele Personalabteilungen halten

KI-Tools können Personalabteilungen von vielen Aufgaben entlasten, davon können große wie kleine Unternehmen gleichermaßen profitieren.

weiterlesen
KI wird Einzug in viele Personalabteilungen halten

Meldung

anutaray/123RF.com


24.01.2025

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Tübinger Verpackungssteuersatzung

Der mit der Verpackungssteuersatzung bezweckte Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen widerspricht nicht dem Grundgesetz.

weiterlesen
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Tübinger Verpackungssteuersatzung

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.01.2025

BFH: Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Außenwerbung

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Unternehmen der Werbebranche, insbesondere in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Mietverträgen.

weiterlesen
BFH: Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Außenwerbung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank