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05.02.2016

Meldung, Steuerrecht

Wie sieht eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation aus?

Beitrag mit Bild

Risiko Betriebsprüfung: Bestehen Mängel bei der Verfahrensdokumentation nach den GoBD drohen Schätzungen oder die Streichung von Betriebsausgaben.

Mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014 wurden die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung wurde das Thema „Verfahrensdokumentation“ in den Fokus gerückt und neue Fragen aufgeworfen.

Die Themen „Corporate Governance“ und „Compliance“ haben seit der Veröffentlichung der GoBD in den Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Dabei ist den Unternehmen teilweise gar nicht bewusst, dass bereits außersteuerliche Rechtsnormen Vorgaben zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation enthalten, beispielsweise BASEL II / III und KWG, BDSG, DIN EN ISO 9001, KonTraG, SOX. Tatsächlich besteht in vielen Unternehmen Handlungsbedarf, weil die zum Verständnis der Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte oder der Eröffnungsbilanz erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen nicht oder unvollständig aufbewahrt werden.

Mehr erfahren

Der Fachbeitrag „Verfahrensdokumentation nach den GoBD“ von Dipl.-Fw. Martin Henn setzt sich mit der Notwendigkeit, den Aufbewahrungspflichten, der Ausgestaltung und dem Umfang der erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen auseinander. Er klärt die Verantwortlichkeiten und beschreibt anhand von aktuellen Prüfungserfahrungen den Handlungsbedarf. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 05.02.2016, Heft 05, Seite 254 – 260 oder online unter Dokumentennummer DB1167399


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