06.10.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Wie lange halten Arbeitsbeziehungen?

Beitrag mit Bild

©iracosma/fotolia.com

Arbeitsbeziehungen gehen heute schneller in die Brüche als noch vor zehn Jahren. Im Jahr 2019 waren 44,3 % der Beschäftigten seit mindestens zehn Jahren bei ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren 2009 noch 47,5 % seit mindestens zehn Jahren beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt.

Die Dauer der Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber kann als wichtiger Indikator für die Stabilität der Beschäftigung angesehen werden, die sich auch auf die Zufriedenheit der Beschäftigten auswirken kann. So ist es wahrscheinlich, dass Beschäftigte, die sich in ihrem Beruf und beim Arbeitgeber wohlfühlen, auch seltener den Arbeitsplatz wechseln.

Knapp die Hälfte der Beschäftigten hat lange Arbeitsbeziehungen

Knapp die Hälfte der Beschäftigten arbeitet mindestens zehn Jahre beim aktuellen Arbeitgeber. 44,3 % der befragten Erwerbstätigen über 25 waren 2019 seit mindestens zehn Jahren bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. 19,1 % arbeiteten seit fünf bis zehn Jahren am gleichen Arbeitsplatz und gut ein Drittel (36,6 %) gab eine Beschäftigungsdauer von weniger als fünf Jahren an. Diese und weitere Ergebnisse zur Qualität der Arbeit hat das Statistische Bundesamt aktuell veröffentlicht.

Je älter, desto länger die Arbeitszeiten

Am Arbeitsplatz verbringen Beschäftigte viele Stunden des Tages– oft mehr Zeit, als für Familie und Freizeit übrigbleibt. Im Jahr 2019 arbeiteten Vollzeiterwerbstätige durchschnittlich 41 Stunden pro Woche. Dabei arbeiteten 9,7 % der Vollzeiterwerbstätigen regelmäßig sogar mehr als 48 Stunden pro Woche. Dies gilt als überlange Arbeitszeit. Männer sind mit 11,7 % etwa doppelt so häufig betroffen wie Frauen (5,8 %).

Generell gilt: je älter, desto länger die Arbeitszeiten. Während 1,5 % der Vollzeiterwerbstätigen im Alter von 15 bis 24 Jahren mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiteten, lag dieser Anteil bei den Vollzeiterwerbstätigen zwischen 55 und 64 Jahren bei 12,8 %. Einer der Gründe für die deutlichen Unterschiede ist der hohe Anteil überlanger Arbeitszeiten bei Führungskräften, die eher in den höheren Altersgruppen zu finden sind.

Fast ein Viertel der Erwerbstätigen arbeitet samstags

Nicht nur die überlangen Arbeitszeiten, sondern auch das Arbeiten am Wochenende hat einen Einfluss auf die zur Verfügung stehende Freizeit. Im Jahr 2019 arbeitete knapp ein Viertel (24,1 %) der Erwerbstätigen ständig oder regelmäßig an Samstagen. Immerhin 12,8 % der Erwerbstätigen waren sonntags im Einsatz. Fachkräfte in der Landwirtschaft (35,7 %) und Erwerbstätige in Dienstleistungsberufen (19,2 %) übten ihre Tätigkeit überdurchschnittlich häufig am Wochenende aus.

(Destatis vom 05.10.2020/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)