21.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Widerrufsbelehrung nur mit Telefonnummer

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das OLG Hamm hat klargestellt, dass die Nichtangabe der Telefonnummer in der Musterwiderrufsbelehrung einen Wettbewerbsverstoß darstellt und daher abgemahnt werden kann.

Unternehmer müssen Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren. Für die Erfüllung dieser Informationspflicht stehen dem Unternehmer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Muster für die Widerrufsbelehrung

Eine dieser Erfüllungsmöglichkeiten benennt Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB: Danach kann der Unternehmer die Informationspflicht dadurch erfüllen, dass er das in der Anlage 1 (zu Art. 246a EGBGB) vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung zutreffend ausgefüllt in Textform an den Verbraucher übermittelt. Das Muster sieht u. a. – „soweit verfügbar“ – die Angabe der Telefonnummer des Unternehmers vor.

Falscher Eindruck beim Verbraucher

Im entschiedenen Fall verfügte der Verkäufer zwar über eine geschäftliche Telefonnummer, diese ließ sich seinem Impressum entnehmen. Die Telefonnummer hatte er jedoch nicht an der vorgesehenen Stelle in der von ihm verwendeten Musterwiderrufsbelehrung eingetragen. Dies erweckte beim Verbraucher den sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht unzutreffenden Eindruck, der Widerruf könne nur schriftlich erklärt werden.

Widerrufsbelehrung war unlauter

Wird durch eine Widerrufsbelehrung in rechtlicher wie auch in tatsächlicher Hinsicht der unzutreffende Eindruck erweckt, der Widerruf könne nur schriftlich erklärt werden, weil trotz vorhandenem Anschluss keine Telefonnummer angegeben wird, ist die Verwendung der betreffenden Widerrufsbelehrung unlauter und damit wettbewerbswidrig, entschied das OLG Hamm mit Beschluss vom 24.03.2015 (Az. 4 U 30/15).

(OLG Hamm / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcel Duplois / Katharina Pichler


27.01.2026

BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?

Steuerpflichtige Schenkungen können nicht nur durch Zuwendungen zwischen natürlichen Personen und/oder Stiftungen vorliegen, sondern auch bei Leistungen an eine Kapitalgesellschaft.

weiterlesen
BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?

Meldung

©jirsak/123rf.com


27.01.2026

BMJV legt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vor

Die Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts soll durch moderne Verfahrensformen und größere Transparenz den Schiedsstandort Deutschland stärken.

weiterlesen
BMJV legt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vor

Meldung

©Imillian/fotolia.com


27.01.2026

Whistleblower-Fall: ArbG kippt fristlose Kündigung des General Counsel

Das ArbG Offenbach hat die fristlose Kündigung eines Chefjustiziars für unwirksam erklärt, die ordentliche Kündigung jedoch wegen Pflichtverletzungen bestätigt.

weiterlesen
Whistleblower-Fall: ArbG kippt fristlose Kündigung des General Counsel
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)