24.02.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Whistleblower müssen Verdacht überprüfen

Beitrag mit Bild

©Imillian/fotolia.com

Der EGMR hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass das Recht von Whistleblowern auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK bei fehlender Nachprüfung der vorgebrachten Vorwürfe eingeschränkt werden kann.

In dem Streitfall wurde ein deutscher Arzt nach seiner Äußerung des Verdachts von Euthanasie in einem liechtensteinischen Krankenhaus fristlos entlassen. Zudem hat man ihn strafrechtlich angezeigt.

Meinungsfreiheit gilt auch für Whistleblower

Anstatt das interne Beschwerdesystem des Krankenhauses zu durchlaufen, hatte der Arzt seine Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Damit rief er große Medienaufmerksamkeit hervor. Der EGMR bestätigte in seinem Urteil vom 16.02.2021 (23922/19), dass die Meinungsfreiheit grundsätzlich auch Whistleblower im Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber schützt.

Sorgfältige Prüfung ist Pflicht

Das Gericht befand aber eine verhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit, da der Arzt an die Öffentlichkeit ohne vorherige Überprüfung seines offensichtlich unbegründeten Verdachts ging. Die sorgfältige Prüfung seiner Informationen auf Zuverlässigkeit wäre möglich und angemessen gewesen, um einen unberechtigten Schaden am Ruf von Krankenhaus und Mitarbeitern zu vermeiden.

Das sagt das BAG zum Thema

Beim Umgang mit Whistleblowern im Unternehmen steht nach gängiger Rechtsprechung oft auch eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung des Hinweisgebers im Raum. Das BAG hat bereits Grundsätze entwickelt (zuletzt BAG vom 27.09.2012 – 2 AZR 646/11, DB 2013 S. 1304), wann ein Hinweis eines Whistleblowers ein Grund zur Kündigung sein kann, wenn sich diese als unverhältnismäßige Reaktion auf das Verhalten des Arbeitgebers oder eines seiner Repräsentanten darstellt.

(DAV, Europa im Überblick vom 22.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5% aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht