24.02.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Whistleblower müssen Verdacht überprüfen

Beitrag mit Bild

©Imillian/fotolia.com

Der EGMR hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass das Recht von Whistleblowern auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK bei fehlender Nachprüfung der vorgebrachten Vorwürfe eingeschränkt werden kann.

In dem Streitfall wurde ein deutscher Arzt nach seiner Äußerung des Verdachts von Euthanasie in einem liechtensteinischen Krankenhaus fristlos entlassen. Zudem hat man ihn strafrechtlich angezeigt.

Meinungsfreiheit gilt auch für Whistleblower

Anstatt das interne Beschwerdesystem des Krankenhauses zu durchlaufen, hatte der Arzt seine Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Damit rief er große Medienaufmerksamkeit hervor. Der EGMR bestätigte in seinem Urteil vom 16.02.2021 (23922/19), dass die Meinungsfreiheit grundsätzlich auch Whistleblower im Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber schützt.

Sorgfältige Prüfung ist Pflicht

Das Gericht befand aber eine verhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit, da der Arzt an die Öffentlichkeit ohne vorherige Überprüfung seines offensichtlich unbegründeten Verdachts ging. Die sorgfältige Prüfung seiner Informationen auf Zuverlässigkeit wäre möglich und angemessen gewesen, um einen unberechtigten Schaden am Ruf von Krankenhaus und Mitarbeitern zu vermeiden.

Das sagt das BAG zum Thema

Beim Umgang mit Whistleblowern im Unternehmen steht nach gängiger Rechtsprechung oft auch eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung des Hinweisgebers im Raum. Das BAG hat bereits Grundsätze entwickelt (zuletzt BAG vom 27.09.2012 – 2 AZR 646/11, DB 2013 S. 1304), wann ein Hinweis eines Whistleblowers ein Grund zur Kündigung sein kann, wenn sich diese als unverhältnismäßige Reaktion auf das Verhalten des Arbeitgebers oder eines seiner Repräsentanten darstellt.

(DAV, Europa im Überblick vom 22.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank