Das Bundeskartellamt nimmt den Betrieb des Wettbewerbsregisters auf. Mitteilende Behörden und öffentliche Auftraggeber können sich jetzt registrieren. Das Wettbewerbsregister ist in Deutschland das erste voll digitalisierte staatliche Register.
Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren diverse Informationen zur Verfügung. Sie können dort sehen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist.
Abfrage von Ausschlussgründen beim Wettbewerbsregister
Auftraggeber, die bislang weitgehend auf die Angaben der Unternehmen selbst angewiesen sind, können künftig durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister objektiv das Vorliegen von Ausschlussgründen prüfen. Das Wettbewerbsregister trägt damit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bei und stärkt die Compliance bei Unternehmen.
Das Bundeskartellamt hatte nach Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes im Juli 2017 einen Aufbaustab eingerichtet. Dieser hat die Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters vorbereitet. Der Betrieb des Wettbewerbsregisters ist ein komplexes Projekt mit Schnittstellen zu sehr vielen Bereichen. Der Aufbau ist eingebettet in die IT-Konsolidierung des Bundes. Er findet in einer Zeit des digitalen Umbruchs der Verwaltung in Deutschland statt.
Datenschutz hat hohe Priorität
Rund 30.000 Auftraggeber auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen sollen voll elektronisch Abfragen bei der Registerbehörde zu dem Bieter stellen können. Staatsanwaltschaften und weitere Behörden übermitteln elektronisch Mitteilungen über relevante Verstöße. Dabei hat der Schutz der im Wettbewerbsregister gespeicherten Daten hohe Priorität.
Das Bundeskartellamt hat zum Aufbau des Registers eng mit IT-Dienstleistern sowie weiteren externen Stellen zusammengearbeitet. Unter anderem waren Stellen aus dem Bereich der Justiz und der Finanzverwaltung, den kommunalen Spitzenverbänden, dem ITZBund und dem BMWi beteiligt. Aufgrund der hohen Vertraulichkeit der im Wettbewerbsregister gespeicherten Daten hat das Bundeskartellamt eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammengearbeitet.
Weitere Informationen zur Registrierung
Registrieren können sich nur solche Behörden, die nach dem WRegG mitteilungspflichtig sind. Ebenfalls öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber, die nach dem WRegG abfrageverpflichtet bzw. -berechtigt sind. Für die Registrierung der Auftraggeber wird sich das Bundeskartellamt nach und nach an verschiedene Gruppen wenden. So können die Anträge möglich zeitnah gebündelt bearbeitet werden. Einzelheiten werden auf der Internetseite des Bundeskartellamts mitgeteilt.
(Bundeskartellamt vom 25.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)