02.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wettbewerbsrecht: Klingen vor Gericht

Beitrag mit Bild

©EsinDeniz/fotolia.com

Die Kammer für Patentstreitsachen des Landgerichts Braunschweig hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren einem Konkurrenzkonzern auf Antrag des Unternehmens Gillette verboten, in Deutschland Klingeneinheiten anzubieten, die mit dem Nassrasierersystem „Mach 3“ kompatibel sind.

Die Klägerin ist Inhaberin des europäischen Patents EP 1 306 172 B1, welches dem Schutz von Teilen des Nassrasierers „Mach 3″ dient. Dabei steht insbesondere die Verbindung der Klingen mit dem Handgriff des Rasierers im Vordergrund. Die beklagten Unternehmen haben Rasierklingenköpfe auf den Markt gebracht, die ebenfalls mit dem Handgriff des Nassrasierers „Mach 3″ kompatibel sind. Die Klingen werden u. a. von großen Drogerieketten deutlich günstiger angeboten.

Gültiges Patent von Rasierklingeneinheit Mach 3

Das LG Braunschweig hat mit Urteil vom 29.09.2017 (9 O 1362/17) entschieden, dass das Produkt der Beklagten das Schutzrecht der Klägerin verletzt. Die Rasierklingeneinheit weise die in dem Patent beschriebenen Merkmale auf. Dem Erlass einer einstweiligen Verfügung stehe auch nicht entgegen, dass derzeit eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentamt anhängig sei, mit dem Ziel das streitige Patent zu vernichten. Daraus folge zwar, dass die Kammer sich im Hinblick auf die weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen der nunmehr vorläufig getroffenen Entscheidung mit der Frage auseinander setzen müsse, ob das Patent Bestand habe. Jedoch sieht das Gericht entgegen dem Vorbringen der Beklagten keine Anhaltspunkte, die das Vertrauen in den Rechtsbestand des geprüften Schutzrechts erschüttern. Es hat sich insbesondere mit den einzelnen Entgegenhaltungen auseinandergesetzt und auch hervorgehoben, dass dieses Patent seit 19 Jahren Bestand habe.

Dem weiteren Antrag der Klägerin, die bereits ausgelieferten Produkte zurückrufen zu lassen, ist das Gericht nicht nachgekommen. Gegen dieses Urteil kann Berufung eingelegt werden.

(LG Braunschweig, PM vom 29.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt

Meldung

sdecoret/123rf.com


17.03.2026

So verändert KI den Fachkräftebedarf

KI hilft auch kleineren Unternehmen bereits heute, Prozesse zu verbessern und dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzuwirken.

weiterlesen
So verändert KI den Fachkräftebedarf

Steuerboard

Cindy Slominska


16.03.2026

Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Die steuerliche Einordnung von Kapitalbeteiligungen in das Sonderbetriebsvermögen (SBV) einer Personengesellschaft ist ein klassisches und gleichermaßen komplexes Feld der steuerlichen Beratungspraxis.

weiterlesen
Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)