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03.03.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Wettbewerbshindernisse im Dienstleistungssektor

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©AvigoPhotos/fotolia.com

Die EU-Kommission bescheinigt Deutschland keinen Fortschritt  im Dienstleistungssektor und bei den reglementierten Berufen. Dies geht aus dem jährlichen Länderbericht 2020 hervor, der am 26.02.2020 im Rahmen des Europäischen Semesters veröffentlicht wurde.

Deutschland habe keine Maßnahmen ergriffen, um den Wettbewerb im Bereich der Unternehmensdienstleistungen und der reglementierten Berufe im Jahr 2019 zu fördern. Die Stärkung des Wettbewerbs bei Unternehmensdienstleistungen und regulierten Berufen forderte die EU-Kommission schon in den letzten Länderberichten.

Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter geschwächt

Die einzigen angekündigten Maßnahmen, so kritisiert der Länderbericht, umfassen gesetzliche Änderungen, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Honorare für Architekten- und Ingenieurdienstleistungen zu entsprechen. Die Bundesregierung hat sogar konträr zu den Empfehlungen der EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter schwächt.

Kritik an Wiedereinführung der Meisterpflicht

Mit dem Gesetz zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen wird eine Reform von 2004 sogar wieder zurückgenommen. Die EU-Mitgliedstaaten sind im Zyklus des Europäischen Semesters nun angehalten, nationale Programme auf Basis der Länderberichte aufzustellen. Auf dieser Grundlage finden dann ab April Gespräche über politische Strategien statt.

(DAV, NL vom 28.02.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


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