• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Westbalkan-Länder: Arbeiten in Deutschland ab 2016

28.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Westbalkan-Länder: Arbeiten in Deutschland ab 2016

Beitrag mit Bild

Für Menschen aus den „Westbalkan“-Ländern wird das Arbeiten in Deutschland einfacher.

Ab dem 1. Januar 2016 können Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien einfacher in Deutschland arbeiten. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.

Damit Menschen aus den Westbalkan-Ländern ab 2016 in Deutschland arbeiten können, müssen sie nach dem 1. November 2015 unverzüglich – also so schnell wie möglich – Deutschland verlassen, wenn sie nach dem 1. Januar und vor dem 1. November 2015 hier einen Asylantrag gestellt haben. In ihrem Heimatland können sie dann einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland stellen.

Voraussetzungen:

  • Es muss ein konkretes, verbindliches Stellenangebot in Deutschland geben.
  • Für die freie Stelle darf niemand aus Deutschland oder der EU zur Verfügung stehen.
  • Der Verdienst darf nicht niedriger sein als bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer.
  • Besondere Qualifikationen sind nicht erforderlich.

Die „Westbalkan“-Länder gelten als sichere Herkunftsstaaten. Deshalb haben deren Staatsbürger faktisch kaum eine Chance, in Deutschland als Flüchtling anerkannt zu werden, und können mit der Regelung eine mögliche Ausweisung vermeiden. Die Regelung ist bis 2020 befristet.

(BMAS / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


16.09.2025

Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Die Wechselbereitschaft unter Beschäftigten ist so hoch wie nie; vor allem junge Talente fordern mehr Gehalt und eine Unternehmenskultur, die zum Bleiben motiviert.

weiterlesen
Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank