Ab dem 1. Januar 2016 können Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien einfacher in Deutschland arbeiten. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.
Damit Menschen aus den Westbalkan-Ländern ab 2016 in Deutschland arbeiten können, müssen sie nach dem 1. November 2015 unverzüglich – also so schnell wie möglich – Deutschland verlassen, wenn sie nach dem 1. Januar und vor dem 1. November 2015 hier einen Asylantrag gestellt haben. In ihrem Heimatland können sie dann einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland stellen.
Voraussetzungen:
- Es muss ein konkretes, verbindliches Stellenangebot in Deutschland geben.
- Für die freie Stelle darf niemand aus Deutschland oder der EU zur Verfügung stehen.
- Der Verdienst darf nicht niedriger sein als bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer.
- Besondere Qualifikationen sind nicht erforderlich.
Die „Westbalkan“-Länder gelten als sichere Herkunftsstaaten. Deshalb haben deren Staatsbürger faktisch kaum eine Chance, in Deutschland als Flüchtling anerkannt zu werden, und können mit der Regelung eine mögliche Ausweisung vermeiden. Die Regelung ist bis 2020 befristet.
(BMAS / Viola C. Didier)