• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Westbalkan-Länder: Arbeiten in Deutschland ab 2016

28.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Westbalkan-Länder: Arbeiten in Deutschland ab 2016

Beitrag mit Bild

Für Menschen aus den „Westbalkan“-Ländern wird das Arbeiten in Deutschland einfacher.

Ab dem 1. Januar 2016 können Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien einfacher in Deutschland arbeiten. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.

Damit Menschen aus den Westbalkan-Ländern ab 2016 in Deutschland arbeiten können, müssen sie nach dem 1. November 2015 unverzüglich – also so schnell wie möglich – Deutschland verlassen, wenn sie nach dem 1. Januar und vor dem 1. November 2015 hier einen Asylantrag gestellt haben. In ihrem Heimatland können sie dann einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland stellen.

Voraussetzungen:

  • Es muss ein konkretes, verbindliches Stellenangebot in Deutschland geben.
  • Für die freie Stelle darf niemand aus Deutschland oder der EU zur Verfügung stehen.
  • Der Verdienst darf nicht niedriger sein als bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer.
  • Besondere Qualifikationen sind nicht erforderlich.

Die „Westbalkan“-Länder gelten als sichere Herkunftsstaaten. Deshalb haben deren Staatsbürger faktisch kaum eine Chance, in Deutschland als Flüchtling anerkannt zu werden, und können mit der Regelung eine mögliche Ausweisung vermeiden. Die Regelung ist bis 2020 befristet.

(BMAS / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


03.09.2026

EuGH setzt Grenzen für die Veröffentlichung von Aktionärsdaten

Der EuGH zieht eine klare Grenze zwischen berechtigter Unternehmenstransparenz und dem Schutz von personenbezogenen Aktionärsdaten.

weiterlesen
EuGH setzt Grenzen für die Veröffentlichung von Aktionärsdaten

Meldung

© nmann77/fotolia.com


03.09.2026

Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Mit dem am 02.09.2026 beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll das Wachstumspotenzial langfristig gestärkt werden.

weiterlesen
Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Steuerboard

Maximilian Moormann


03.09.2026

Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit

Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 27/23) erneut eine Grundsatzentscheidung zum Familienheimprivileg (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) gefällt.

weiterlesen
Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht