• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Westbalkan-Länder: Arbeiten in Deutschland ab 2016

28.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Westbalkan-Länder: Arbeiten in Deutschland ab 2016

Beitrag mit Bild

Für Menschen aus den „Westbalkan“-Ländern wird das Arbeiten in Deutschland einfacher.

Ab dem 1. Januar 2016 können Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien einfacher in Deutschland arbeiten. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.

Damit Menschen aus den Westbalkan-Ländern ab 2016 in Deutschland arbeiten können, müssen sie nach dem 1. November 2015 unverzüglich – also so schnell wie möglich – Deutschland verlassen, wenn sie nach dem 1. Januar und vor dem 1. November 2015 hier einen Asylantrag gestellt haben. In ihrem Heimatland können sie dann einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland stellen.

Voraussetzungen:

  • Es muss ein konkretes, verbindliches Stellenangebot in Deutschland geben.
  • Für die freie Stelle darf niemand aus Deutschland oder der EU zur Verfügung stehen.
  • Der Verdienst darf nicht niedriger sein als bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer.
  • Besondere Qualifikationen sind nicht erforderlich.

Die „Westbalkan“-Länder gelten als sichere Herkunftsstaaten. Deshalb haben deren Staatsbürger faktisch kaum eine Chance, in Deutschland als Flüchtling anerkannt zu werden, und können mit der Regelung eine mögliche Ausweisung vermeiden. Die Regelung ist bis 2020 befristet.

(BMAS / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)