05.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wertpapierregelungen werden geändert

Beitrag mit Bild

©blende11.photo/fotolia.com

Die Bundesregierung will eine Reihe von Wertpapierregelungen ändern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze (19/2435) vorgelegt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nicht für alle öffentlichen Angebote von Wertpapieren ein Prospekt vorgelegt werden muss. Bei öffentlichen Angeboten mit einem Gesamtgegenwert von 100.000 Euro, aber weniger als acht Millionen Euro, soll statt eines Prospekts ein Wertpapier-Informationsblatt vorgelegt werden müssen. Dieses dreiseitige Wertpapier-Informationsblatt solle potenziellen Anlegern als Informationsquelle für ihre Anlageentscheidung dienen und den Vergleich von verschiedenen Angeboten erleichtern, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, in der genau beschrieben wird, wie die Wertpapier-Informationsblätter auszusehen haben: „Auf drei DIN-A-4-Seiten soll eine kurze, für den durchschnittlichen Anleger allgemeinverständliche Information über die wesentlichen Merkmale und Risiken der Wertpapiere, des Anbieters, des Emittenten und etwaiger Garantiegeber sowie die Kosten der Wertpapiere erfolgen.“

Wertpapier-Informationsblatt statt Prospekt

Das Wertpapier-Informationsblatt wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft. Die Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblattes muss von der BaFin gestattet werden. In den Fällen, wo kein Prospekt veröffentlicht werden muss, sind außerdem Einzelanlageschwellen zu beachten, die für nicht qualifizierte Anleger gelten. „Sofern von einem nicht qualifizierten Anleger ein Betrag von über 1.000 Euro investiert werden soll, ist dies nur dann zulässig, wenn der nicht qualifizierte Anleger entweder über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumente von mindestens 100.000 Euro verfügt oder er maximal den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens investiert. In jedem Fall ist die Einzelanlage auf 10.000 Euro begrenzt“, heißt es in der Begründung.

Internationalisierung der Kapitalmärkte wird berücksichtigt

Wertpapierprospekte sollen künftig in englischer Sprache erstellt werden können. Damit will die Bundesregierung der fortschreitenden Internationalisierung der Kapitalmärkte und dem Ziel der Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapiere auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Markteffizienz Rechnung tragen. Die Möglichkeit, den Prospekt in englischer Sprache erstellen zu können, „erleichtert es inländischen Emittenten, einen internationalen Anlegerkreis anzusprechen, umgekehrt wird Drittstaatenemittenten der Zugang zum Finanzstandort Deutschland erleichtert“, so die Begründung

(Dt. Bundestag, hib vom 04.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nicole Wolf-Thomann


20.10.2026

Organschaft ohne Stimmrechtsmehrheit: BFH bestätigt neue Linie und hält am Antrag des Organträgers fest

Die umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG tritt bislang kraft Gesetzes ein, sobald eine juristische Person finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Dieser Automatismus ist eine ständige Quelle von Rechtsunsicherheit.

weiterlesen
Organschaft ohne Stimmrechtsmehrheit: BFH bestätigt neue Linie und hält am Antrag des Organträgers fest

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


20.10.2026

Gesundheits-App: Umsatzsteuer trotz medizinischem Nutzen

Gesundheits-Apps sind trotz medizinischem Nutzen nicht automatisch umsatzsteuerfrei, wenn keine persönliche medizinische Betreuung erfolgt.

weiterlesen
Gesundheits-App: Umsatzsteuer trotz medizinischem Nutzen

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


20.10.2026

Nur jede dritte Führungskraft ist eine Frau

Trotz hoher Erwerbsbeteiligung bleiben Frauen in Deutschlands Führungsetagen deutlich unterrepräsentiert.

weiterlesen
Nur jede dritte Führungskraft ist eine Frau
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht