• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wertpapierrecht: Neue Vorschriften über Zentralverwahrer

14.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wertpapierrecht: Neue Vorschriften über Zentralverwahrer

Beitrag mit Bild

Die EU-Kommission will neue Vorschriften über Zentralverwahrer umsetzen.

Die Europäische Kommission hat mehrere Rechtsakte zur Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen beschlossen.

Die Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Solidität des Finanzsystems. Die Verordnung regelt insbesondere den Zeitpunkt und die Durchführung von Wertpapierabrechnungen, d. h. das Verfahren, das einsetzt, nachdem Wertpapiere gehandelt wurden, und stellt sicher, dass die Wertpapiere auch tatsächlich beim Käufer landen – und dass der Verkäufer das Geld erhält.

Einheitlicher Rahmen für Zentralverwahrer

Gegenstand der Verordnung sind ferner die zentralen Wertpapierverwahrstellen, spezialisierte Finanzinstitute, die Wertpapierlieferungen durchführen. Für sie gilt künftig ein einheitlicher Rahmen für Rahmen für Zulassung, Aufsicht und Regulierung.

(EU-Kommission, PM 11.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank