• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wertpapierrecht: Neue Vorschriften über Zentralverwahrer

14.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wertpapierrecht: Neue Vorschriften über Zentralverwahrer

Beitrag mit Bild

Die EU-Kommission will neue Vorschriften über Zentralverwahrer umsetzen.

Die Europäische Kommission hat mehrere Rechtsakte zur Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen beschlossen.

Die Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Solidität des Finanzsystems. Die Verordnung regelt insbesondere den Zeitpunkt und die Durchführung von Wertpapierabrechnungen, d. h. das Verfahren, das einsetzt, nachdem Wertpapiere gehandelt wurden, und stellt sicher, dass die Wertpapiere auch tatsächlich beim Käufer landen – und dass der Verkäufer das Geld erhält.

Einheitlicher Rahmen für Zentralverwahrer

Gegenstand der Verordnung sind ferner die zentralen Wertpapierverwahrstellen, spezialisierte Finanzinstitute, die Wertpapierlieferungen durchführen. Für sie gilt künftig ein einheitlicher Rahmen für Rahmen für Zulassung, Aufsicht und Regulierung.

(EU-Kommission, PM 11.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


11.03.2026

Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Seit der Reform der Grundsteuer haben sich bereits zahlreiche Finanzgerichte mit den verschiedenen Grundsteuermodellen und deren verfassungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Am Ende des vergangenen Jahres hatte sich nun auch der BFH zur kontrovers diskutierten Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.

weiterlesen
Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Meldung

©estations/fotolia.com


11.03.2026

OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)