• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wertpapierrecht: Neue Vorschriften über Zentralverwahrer

14.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wertpapierrecht: Neue Vorschriften über Zentralverwahrer

Beitrag mit Bild

Die EU-Kommission will neue Vorschriften über Zentralverwahrer umsetzen.

Die Europäische Kommission hat mehrere Rechtsakte zur Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen beschlossen.

Die Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Solidität des Finanzsystems. Die Verordnung regelt insbesondere den Zeitpunkt und die Durchführung von Wertpapierabrechnungen, d. h. das Verfahren, das einsetzt, nachdem Wertpapiere gehandelt wurden, und stellt sicher, dass die Wertpapiere auch tatsächlich beim Käufer landen – und dass der Verkäufer das Geld erhält.

Einheitlicher Rahmen für Zentralverwahrer

Gegenstand der Verordnung sind ferner die zentralen Wertpapierverwahrstellen, spezialisierte Finanzinstitute, die Wertpapierlieferungen durchführen. Für sie gilt künftig ein einheitlicher Rahmen für Rahmen für Zulassung, Aufsicht und Regulierung.

(EU-Kommission, PM 11.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.05.2026

Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Wer Erstakademiker aus nichtakademischen Familien gezielt fördert, stärkt Motivation, Bindung und Perspektivenvielfalt im Unternehmen.

weiterlesen
Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht