• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wertpapierrecht: Neue Vorschriften über Zentralverwahrer

14.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wertpapierrecht: Neue Vorschriften über Zentralverwahrer

Beitrag mit Bild

Die EU-Kommission will neue Vorschriften über Zentralverwahrer umsetzen.

Die Europäische Kommission hat mehrere Rechtsakte zur Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen beschlossen.

Die Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Solidität des Finanzsystems. Die Verordnung regelt insbesondere den Zeitpunkt und die Durchführung von Wertpapierabrechnungen, d. h. das Verfahren, das einsetzt, nachdem Wertpapiere gehandelt wurden, und stellt sicher, dass die Wertpapiere auch tatsächlich beim Käufer landen – und dass der Verkäufer das Geld erhält.

Einheitlicher Rahmen für Zentralverwahrer

Gegenstand der Verordnung sind ferner die zentralen Wertpapierverwahrstellen, spezialisierte Finanzinstitute, die Wertpapierlieferungen durchführen. Für sie gilt künftig ein einheitlicher Rahmen für Rahmen für Zulassung, Aufsicht und Regulierung.

(EU-Kommission, PM 11.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht