Die Europäische Kommission hat mehrere Rechtsakte zur Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen beschlossen.
Die Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Solidität des Finanzsystems. Die Verordnung regelt insbesondere den Zeitpunkt und die Durchführung von Wertpapierabrechnungen, d. h. das Verfahren, das einsetzt, nachdem Wertpapiere gehandelt wurden, und stellt sicher, dass die Wertpapiere auch tatsächlich beim Käufer landen – und dass der Verkäufer das Geld erhält.
Einheitlicher Rahmen für Zentralverwahrer
Gegenstand der Verordnung sind ferner die zentralen Wertpapierverwahrstellen, spezialisierte Finanzinstitute, die Wertpapierlieferungen durchführen. Für sie gilt künftig ein einheitlicher Rahmen für Rahmen für Zulassung, Aufsicht und Regulierung.
(EU-Kommission, PM 11.11.2016/ Viola C. Didier)