10.01.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Wertekodex für die Wirtschaftsprüfer

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©adiruch/fotolia.com

Der neue Wertekodex des IDW beschreibt, für welche Werte Wirtschaftsprüfer*innen stehen und welche Prinzipien sie bei ihrer Arbeit leiten. Vertrauen und Nachhaltigkeit zählen dabei zu den Kernwerten.

Der IDW-Vorstand hat in Abstimmung mit dem IDW-Verwaltungsrat die Entwicklung eines Wertekodex für den Berufsstand initiiert und dieses Projekt mit Veröffentlichung des IDW-Wertekodex am 09.01.2023 abgeschlossen.

Der Wertekodex soll von den Berufsträgern angewendet werden und der Öffentlichkeit ein besseres Verständnis für die Leistungen der Wirtschaftsprüfer geben. Er ist das Ergebnis einer längeren Diskussion innerhalb des Berufsstands und einer öffentlichen Konsultation mit externen Stakeholdern. Ziel ist, dem potenziellen Nachwuchs und der Öffentlichkeit die Rolle der Prüfer als Vertrauensdienstleister näherzubringen.

Wertekodex hat Nachhaltigkeit im Blick

Die Anforderungen des Kodex stehen im Einklang mit dem Berufseid der Wirtschaftsprüfer*innen, dem deutschen und internationalen Recht, der Berufssatzung und den berufsständischen Standards. Der Kodex geht dort über die geschriebenen Regelungen hinaus, wo es für das Selbstverständnis eines modernen und verantwortungsbewussten Wirtschaftsakteurs erforderlich war.

So nimmt der Kodex ausdrücklich Stellung zu den Herausforderungen für den Berufsstand bei der Transformation hin zu einer nachhaltigen Marktwirtschaft. Der Kodex fordert überdies im Sinne einer Qualitätssicherung eine konstruktive Fehlerkultur und setzt sich für faire Vergütungssysteme ein.


IDW vom 09.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Der Betrieb


26.05.2023

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares

Die typischen Mitarbeiterbeteiligungen in Form von virtuellen und „echten“ Beteiligungsprogrammen sind aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht häufig nicht die beste Alternative, um Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. In der Praxis werden daher in letzter Zeit vermehrt sog. Hurdle Shares verwendet, bei deren Ausgestaltung allerdings einige steuerliche Fallstricke zu beachten sind.

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares
Fußball, Fussball, Tor, Sport
©alphaspirit/fotolia.com


26.05.2023

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel in Arbeitsverträgen mit Profifußballern befasst.

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App