Wenn Unternehmen zentrale Prozesse der Wertschöpfung per Werkvertrag auslagern, kann das gravierende Folgen haben – für die Beschäftigten und die Mitbestimmung im Betrieb. Doch auch Unternehmensleitungen gehen Risiken ein, wenn sie Werkverträge rechtswidrig einsetzen.
Firmen nutzen Werkverträge, um Arbeiten erledigen zu lassen, die sie nicht selbst ausführen können oder wollen. Das geht in manchen Fällen so weit, dass selbst Arbeiten in zentralen Bereichen wie Produktion oder Forschung und Entwicklung an Werkvertragsnehmer abgegeben werden. Mitunter sind dessen Beschäftigte auch auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers tätig (Onsite). Welche Folgen das haben kann, zeigt eine Studie von Prof. Dr. Markus Hertwig, Johannes Kirsch und Prof. Dr. Carsten Wirth. Die Forscher aus Chemnitz, Duisburg und Darmstadt haben anhand von Befragungen in 1.082 Betrieben und in zwölf Fallstudien untersucht, wie Onsite-Werkverträge im verarbeitenden Gewerbe und im Einzelhandel genutzt werden. Nach ihren Erkenntnissen lassen sich „überraschend viele Werkverträge als rechtlich problematisch einstufen“.
Grenzen zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung
Bei einem Werkvertrag beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Wie dieser Auftrag erledigt wird, bleibt Sache des Auftragnehmers. Das ist an sich legitim und bei korrekter Umsetzung legal. Anders sieht es aus, wenn ein Unternehmen bestimmte Aufgaben, die den Kern seiner Wertschöpfung ausmachen, dauerhaft per Werkvertrag an Fremdfirmen abgibt und deren Arbeitskräfte wie eigene Beschäftigte oder Leiharbeitskräfte einsetzt. Dann handelt es sich um illegale Arbeitnehmerüberlassung.
Werkverträge in großen Betrieben und in der Industrie häufiger
Die Studie zeigt, dass Onsite-Werkverträge vor allem in größeren Betrieben vorkommen. Von den befragten Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern nutzten 45 Prozent generell Werkverträge, 20 Prozent gaben an, mit Onsite-Werkvertragsbeschäftigten zu arbeiten. In kleineren Unternehmen sind beide Quoten deutlich geringer.
Probleme werden unterschätzt
Welche Probleme bei Onsite-Werkverträgen in der Praxis auftreten, schildern die Wissenschaftler unter anderem am Beispiel eines Süßwarenproduzenten. Das Management gibt an, es nutze Werkverträge, da der Werkvertragsnehmer über Know-how verfügt, das nicht im eigenen Unternehmen vorhanden ist. Bei genauerer Untersuchung zeigte sich jedoch, dass es dem Unternehmen vor allem darum geht, Kosten zu senken. Außerdem unterschätzen Unternehmen nicht selten die Transaktionskosten und andere Risiken wie beispielsweise Abhängigkeiten, die damit verbunden sind, dass Beschäftigte von Werkvertragsunternehmen zentrale Aufgaben in ihrem Betrieb übernehmen.
(Hans-Böckler-Stiftung / Viola C. Didier)