05.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Werbung von Galeria Kaufhof irreführend

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©Zerbor/fotolia.com

Die Galeria Kaufhof GmbH darf nicht mehr mit „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ bei Produkten werben, wenn dies nicht erläutert wird. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Das Unternehmen warb auf seiner Webseite für einen „Bügel-BH für Mädchen“ mit der Aussage: „Dieses Produkt ist besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt worden“. Woraus sich die besondere Umweltfreundlichkeit und/oder sozialverträgliche Herstellung ergeben sollte, wurde jedoch nicht erläutert. Für Verbraucher war außerdem nicht erkennbar, ob nur eine der beiden Bedingungen vorliege oder beide. Der vzbv sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb. Danach müssen alle wesentlichen Informationen gegeben werden, damit Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können. Galeria Kaufhof erkannte die vom vzbv erhobenen Ansprüche vor Gericht an (Landgericht Köln, Anerkenntnisurteil vom 05.03.2018 – 31 O 379/17).

Siegeldschungel verwirrt Verbraucher

Galeria Kaufhof kennzeichnet Produkte mit einem grünen Blatt und der Aufschrift „Natürlich GALERIA“, um es nach eigenen Angaben Verbrauchern zu erleichtern, bewusst einzukaufen. Im Internet schreibt das Unternehmen: „Mit dem grünen Blatt werden Produkte gekennzeichnet, die besonders umweltfreundlich oder sozialverträglich hergestellt sind – oft auch beides. Sie müssen sich nicht mit all den unterschiedlichen Symbolen auskennen. Vertrauen Sie uns!“ Einzelhändler wie Galeria Kaufhof verdichten durch eigene Labels und Claims wie „Natürlich GALERIA“ den vorherrschenden Siegeldschungel für Verbraucher. Unternehmen wollen damit im Sortiment nachhaltige Produkte von konventionellen unterscheiden. Aus Sicht des vzbv verunsichert dieser Trend Verbraucher zunehmend. „Wenn Unternehmen solche irreführenden Werbeaussagen verwenden, betreiben sie Green- und Social-Washing“, so Kathrin Krause, Referentin nachhaltiger Konsum beim vzbv.

Gesetzliche Mindestanforderungen nötig

Das Wort „Siegel“ ist rechtlich nicht geschützt und nicht eindeutig definiert. Um mehr Klarheit zu schaffen, fordert der vzbv eine Kennzeichnung auf der Grundlage von wissenschaftlich fundierten und gesetzlich festgelegten Kriterien. Verbraucher müssen wissen, was wirklich hinter Siegeln steckt, damit sie nachhaltig konsumieren können. „Verbraucher können die Glaubwürdigkeit einer Zertifizierung nicht überprüfen, sondern müssen vertrauen“, so Krause. „Die Bundesregierung muss gesetzliche Mindestanforderungen für eine sozial und ökologisch verantwortliche Produktion schaffen.“

(vzbv, PM vom 03.04.2018 / Viola C. Didier)


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