22.08.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Werbung mit Waschmittelproben war unzulässig

Beitrag mit Bild

©GerhardSeybert/fotolia.com

Die Firma Procter & Gamble verteilte über Briefkästen ungefragt Probepackungen eines Flüssigwaschmittels (Ariel 3 in 1 Pods). Verbraucher beschwerten sich darüber bei der Verbraucherzentrale. Das Landgericht Frankfurt am Main hat diese Praxis nun für unzulässig erklärt.

Flüssigwaschmittel ist aufgrund seiner Zusammensetzung mit Warnhinweisen versehen: Es verursacht Hautreizungen und schwere Augenschäden und ist unbedingt außer der Reichweite von Kindern aufzubewahren. Entsprechend gekennzeichnet waren auch die Ariel 3 in 1 Pods der Firma Procter & Gamble, die der Konzern im Herbst 2017 über Hausbriefkästen verteilen ließ.

Beschwerden von Verbrauchern

Verbraucher beschwerten sich über die Werbung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Schließlich sind Hausbriefkästen häufig durchaus für Kinder zugänglich – sei es, weil sie nach der Post schauen sollen oder die Post bei Einwurfbriefkästen direkt im Wohnungsflur landet. Außerdem sind Flüssigwaschmittel bzw. Produktreste in vielen Städten und Gemeinden (so beispielsweise in Stuttgart und Pforzheim) als Sondermüll zu entsorgen. Wer also die Werbesendung nicht nutzen wollte, musste sich nun selbst um eine entsprechende Entsorgung kümmern. Verbrauchern, die sich deswegen an Procter & Gamble mit der Aufforderung wandten, die unerwünschte Werbesendung wieder abzuholen, wurden von der Firma abgewiesen.

Urteil: Unzulässige Werbung

Die Verbraucherzentrale reichte Unterlassungsklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein. Mit dem Urteil vom 14.08.2018 (3-06 O 8/18, nicht rechtskräftig), bestätigt das Gericht die Auffassung der Verbraucherzentrale und untersagt der Firma Procter & Gamble diese Form der Verbraucherbelästigung.

(Verbraucherzentrale Ba-Wü, PM vom 22.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


22.01.2026

BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Eine Gewerbesteuerpflicht für Stiftungen darf nicht unterstellt werden. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Schwelle zur gewerblichen Betätigung überschritten wird.

weiterlesen
BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


22.01.2026

EU stellt Revision des Cybersecurity Act vor

Die EU-Kommission will die Resilienz im Bereich der Cybersicherheit stärken und hat deshalb den EU Cybersecurity Act überarbeitet.

weiterlesen
EU stellt Revision des Cybersecurity Act vor

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)