• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz

17.12.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz

Das OLG Köln hat die Gestaltung der Internetseite einer Fluggesellschaft, auf der Flüge mit „CO2-neutral reisen … jetzt ausgleichen und abheben“ beworben wurden, wegen irreführender Werbung für unzulässig erklärt.

Beitrag mit Bild

©jirsak/123rf.com

Die Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz werden zumeist sehr kritisch betrachtet und hinterfragt. So auch der Fall einer Kölner Fluggesellschaft, die ihren Kunden anbot, dass die durch den Flug verursachten CO2-Emissionen durch den Einsatz nachhaltigen Treibstoffs für ihre Flugzeuge oder die Möglichkeit zur Investition in Klimaschutzprojekte, wie Waldschutz- und Aufforstungsprojekte, kompensiert werden sollten. Das Landgericht Köln hat diese Werbung auf die Klage eines bundesweit tätigen Umweltschutzverbandes als irreführend untersagt.

Aufklärung war mangelhaft

Die hiergegen gerichtete Berufung der beklagten Fluggesellschaft hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 13.12.2024 (6 U 45/24) zurückgewiesen. Die Gestaltung der Internetseite lege das Verständnis nahe, dass der Ausgleich bereits erfolge, bevor der Flug starte, also bevor der Kunde „abhebt“. Ein relevanter Teil der Verbraucher werde erwarten, dass er etwas erwerbe, was eine sofortige Kompensation der Umweltbelastung durch den geplanten Flug auslöse. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts hätte die Beklagte – und zwar im unmittelbaren Zusammenhang mit der konkreten Werbeaussage – darüber aufklären müssen, dass die Kompensation unter Umständen tatsächlich erst in der Zukunft erfolgen werde, wobei das genaue Ausmaß von einer Prognose abhängen könne.


OLG Köln vom 16.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Maximilian Steger


30.09.2026

Wirtschaftliches Eigentum beim Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen – neue Anhaltspunkte in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung

Wirtschaftsgüter sind nach § 39 Abs. 1 AO grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Kann ein anderer den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen, ist dieses nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem anderen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen.

weiterlesen
Wirtschaftliches Eigentum beim Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen – neue Anhaltspunkte in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung

Meldung

©adiruch/fotolia.com


30.09.2026

Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Der IESBA Code 2026 bringt neue Ethik- und Unabhängigkeitsregeln vor allem für Sachverständige und Nachhaltigkeitsprüfungen.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com


30.09.2026

Immobilienverkauf nach Scheidung soll steuerfrei werden

Der Auszug wegen einer Scheidung soll den späteren steuerfreien Verkauf der gemeinsamen Immobilie nicht mehr gefährden.

weiterlesen
Immobilienverkauf nach Scheidung soll steuerfrei werden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht