• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Werbeaussage „bekömmlich“ hat enge Grenzen

28.08.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Werbeaussage „bekömmlich“ hat enge Grenzen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Eine Brauerei hatte ihr Bier auf ihren Internetseiten mit dem Begriff „bekömmlich“ bezeichnet. Das Landgericht Ravensburg hat diese Werbung nun untersagt.

In dem Rechtsstreit zwischen einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen und einer oberschwäbischen Brauerei ging es um die Zulässigkeit der Werbeaussage „bekömmlich“ in Bezug auf das Bier der Brauerei. Mit Urteil vom 25.08.2015 bestätigte das Landgericht Ravensburg die bereits erlassene einstweilige Verfügung, mit der es der beklagten Brauerei untersagt worden war, ihr Bier mit dem Wort „bekömmlich“ zu bewerben.

Verstoß gegen EU-Recht

Das Gericht begründete die Entscheidung mit einem Verstoß der Werbeaussage gegen eine EG-Verordnung, welche gesundheitsbezogene Angaben zu Bier mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Vol. % verbietet. Das Kriterium des Gesundheitsbezugs sei bereits nach dem Wortlaut der EG-Verordnung weit gefasst. Es reiche aus, wenn ein Zusammenhang des Lebensmittels mit der Gesundheit „suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht“ werde. Das Wort „bekömmlich“ bringe in seiner Hauptbedeutung die Verträglichkeit für den Körper und seine Funktionen zum Ausdruck und weise damit objektiv – unabhängig von weiteren Erläuterungen – Gesundheitsbezug auf. Deshalb habe die Kammer die bereits erlassene einstweilige Anordnung bestätigt.

(LG Ravensburg / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Eine steuerpflichtige Schenkung durch Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen kann auch dann vorliegen, wenn der Leistende sich der Unentgeltlichkeit nicht bewusst ist.

weiterlesen
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Vor allem junge Beschäftigte zwischen 18 und 29 Jahren ziehen regelmäßig die Reißleine: 45% treffen die Bettkantenentscheidung, davon 11% sogar häufig.

weiterlesen
6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


13.01.2026

Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig

Die einmalig gezahlte Energiepreispauschale ist auch bei Rentnern einkommensteuerpflichtig; das Sächsische FG hält diese für verfassungsgemäß.

weiterlesen
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)