20.01.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Wer erhielt eine Inflationsausgleichsprämie?

Über acht von zehn Tarifbeschäftigten erhielten bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie, zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Im Durchschnitt lag die Inflationsausgleichsprämie bei 2.680 Euro.

Beitrag mit Bild

©hakinmhan/123rf.com

Mehr als acht von zehn Tarifbeschäftigten (86,3 %) in Deutschland haben im Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Statistik der Tarifverdienste mitteilt, lag der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person bei 2.680 Euro. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelte es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt werden konnte. Die Steuerfreiheit dieser Sonderzahlung war eine Maßnahme des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise.

Deutliche Unterschiede zwischen den Branchen

Sowohl in der durchschnittlichen Höhe der Inflationsausgleichsprämie als auch im Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Prämie erhielten, gab es zwischen den einzelnen Branchen deutliche Unterschiede: Die niedrigsten Prämien wurden im Baugewerbe mit durchschnittlich 1.103 Euro sowie im Handel mit durchschnittlich 1.419 Euro gezahlt, die höchsten in den Wirtschaftsabschnitten Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung sowie Erziehung und Unterricht mit jeweils 3.000 Euro. Ebenfalls überdurchschnittlich hohe Inflationsausgleichsprämien waren in den Bereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung (2.976 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2.942 Euro) vereinbart worden.

Im Gastgewerbe erhielten die wenigsten die Sonderzahlung

Alle Tarifbeschäftigten im Wirtschaftsabschnitt Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung verfügten über einen tariflichen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Auch viele Tarifbeschäftigte in den Wirtschaftsabschnitten Erziehung und Unterricht (99,3 %), Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (98,3 %) und Verarbeitendes Gewerbe (97,7 %) hatten einen Anspruch darauf. Im Gastgewerbe (11,6 %) und im Bereich der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (12,2 %) profitierten anteilig die wenigsten Tarifbeschäftigten von einer Inflationsausgleichsprämie.


Statistisches Bundesamt vom 17.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Interview

Dr. Heiko Haller


01.04.2026

„Die Kritik hat Spuren hinterlassen“: Steht die internationale Schiedsgerichtsbarkeit vor einem Wendepunkt?

Schiedsverfahren werden politischer, digitaler und komplexer – Unternehmen müssen ihre Strategie frühzeitig anpassen, rät Dr. Heiko Haller.

weiterlesen
„Die Kritik hat Spuren hinterlassen“: Steht die internationale Schiedsgerichtsbarkeit vor einem Wendepunkt?

Meldung

©Jürgen Fälchle/fotolia.com


01.04.2026

Ehegattensplitting: Was eine Reform unterm Strich bedeutet

Eine Splitting-Reform belastet vor allem Alleinverdiener, bringt aber wohl nur begrenzte Arbeitsmarkteffekte, zeigt eine aktuelle IW-Berechnung.

weiterlesen
Ehegattensplitting: Was eine Reform unterm Strich bedeutet
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)