• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

03.02.2026

Arbeitsrecht, Meldung

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Tarifliche Wahloptionen ermöglichen vielen Arbeitnehmer*innen mehr Selbstbestimmung über ihre Zeit und werden stark genutzt, wie eine aktuelle Studie belegt. Dies unterstreicht das wachsende Bedürfnis nach Entlastung, Gesundheitsschutz und besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Immer mehr Beschäftigte entscheiden sich bei tariflichen Wahloptionen für zusätzliche Freizeit statt für höheren Lohn. Eine aktuelle Studie des WSI der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass gerade in belastenden Arbeitsumfeldern oder bei mangelhafter Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Bereitschaft groß ist, finanzielle Vorteile zugunsten zeitlicher Entlastung aufzugeben.

Wahlmöglichkeiten mit Signalwirkung

In bestimmten Branchen, etwa Metall- und Elektroindustrie, Chemie, Stahl, Bahn oder öffentlicher Dienst, bieten Tarifverträge inzwischen Wahlmodelle an: Beschäftigte können entscheiden, ob sie tarifliche Zusatzleistungen in Geld oder Zeit erhalten möchten. Die angebotenen Modelle reichen von zusätzlichem Urlaub bis hin zur reduzierten Wochenarbeitszeit. Im Jahr 2022 wählten laut Studie 59% der befragten Beschäftigten ausschließlich die Zeitoption, lediglich 35% entschieden sich für mehr Geld. Besonders Frauen mit kleinen Kindern bevorzugten die Arbeitszeitverkürzung. Dies zeigt, wie stark individuelle Lebenssituationen und familiäre Verpflichtungen Einfluss auf arbeitszeitbezogene Entscheidungen nehmen.

Entscheidung als Spiegel der Unternehmenskultur

Auffällig ist, dass die Wahl für mehr Freizeit häufiger dort getroffen wird, wo das Arbeitsklima als belastend empfunden wird oder familienfreundliche Strukturen fehlen. In Betrieben mit restriktiver Präsenzkultur oder geringer Teilzeitquote hingegen wählen deutlich weniger Beschäftigte die Zeitoption – aus Sorge um Karriere- oder Einkommensnachteile. Damit wird deutlich, dass die Wahlmöglichkeit allein nicht genügt, wenn die Unternehmenskultur nicht mitzieht. Wo Zeitverzicht mit Nachteilen verknüpft wird, bleibt die Flexibilität faktisch eingeschränkt.

Zwischen Entlastung und Anreizverlust

Zwar sehen die Studienautor*innen tarifliche Wahlmodelle als Beitrag zu mehr „Zeitgerechtigkeit“ und Gesundheitsschutz. Doch es bleibt zu fragen, ob ein wachsender Trend zur Zeitoption nicht auch mit Risiken für Produktivität, Anreizstrukturen und unternehmerische Flexibilität einhergeht.

Tarifliche Zusatzleistungen, ursprünglich als Anerkennung und Leistungsanreiz gedacht, verlieren ihre wirtschaftliche Wirkung, wenn sie in Freizeit umgewandelt werden. Die abnehmende Bedeutung monetärer Leistungsvergütung könnte zudem die Attraktivität tariflicher Bindungen aus Sicht der Arbeitgeber schmälern.

Kritik an Deregulierungsvorhaben

Die Studie kritisiert zudem politische Pläne zur Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts. Eine Befragung des WSI von 2025 zeigt, dass viele Beschäftigte längere Arbeitstage mit negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Familienleben verbinden. Dennoch warnen die Studienautor*innen vor einer Deregulierung, etwa der Abschaffung täglicher Höchstarbeitszeiten, wie sie Teile der Politik fordern.


Hans-Böckler-Stiftung vom 03.02.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Dmytro Shyshkin


27.10.2026

Carried Interest bei Private-Equity-Fonds unterliegt nicht der Umsatzsteuer

Mit Urteil vom 07.05.2026 (5 K 100/25) hat das FG Niedersachsen entschieden, dass weder ein kapitaldisproportionaler Carried Interest, der erst nach Rückzahlung des eingezahlten Kapitals und Erreichen einer Mindestrendite entsteht, noch der kapitalproportionale Anteil am verbleibenden Liquidationserlös der Umsatzsteuer unterliegen.

weiterlesen
Carried Interest bei Private-Equity-Fonds unterliegt nicht der Umsatzsteuer

Meldung

©gguy/fotolia.com


27.10.2026

Cum-Ex-Geschäfte: Bank muss Millionen an Hinterziehungszinsen zahlen

Cum-Ex-Geschäfte können auch Jahre später zu erheblichen Hinterziehungszinsen führen, wie das Finanzgericht Hamburg klargestellt hat.

weiterlesen
Cum-Ex-Geschäfte: Bank muss Millionen an Hinterziehungszinsen zahlen

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


27.10.2026

Entgelttransparenz: Unternehmen erwarten steigende Lohnkosten

Die neuen Entgelttransparenzregeln erhöhen den Handlungsdruck auf Arbeitgeber und können erhebliche Kosten und Konflikte verursachen.

weiterlesen
Entgelttransparenz: Unternehmen erwarten steigende Lohnkosten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht