13.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Wer bekommt Urlaubsgeld und wie viel?

Beitrag mit Bild

Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld.

41 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Eindeutig profitieren Beschäftigte beim Urlaubsgeld, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 61 % ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 32 %. Männer bekommen häufiger Urlaubsgeld (49 %) als Frauen (35 %). Im Westen fällt der Anteil höher aus (47 %) als im Osten (27 %). In Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigte gibt es seltener ein Urlaubsgeld (33 %) als in größeren Betrieben über 500 Beschäftigte (57 %). Von den Beschäftigten mit einem geringen Monatsverdienst (1.000 – 2.000 Euro) erhält nur 29 % ein Urlaubsgeld, von den Beschäftigten mit hohem Gehalt (5.000 – 6.000 Euro) dagegen gut die Hälfte (52 %).

Höhe richtet sich nach der Branche

Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.270 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld. Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: April 2016). Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie.

Keine Urlaubsgelderhöhung in der Chemie

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in acht der untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen 2,1 % (Bekleidungsindustrie Bayern), 2,4 % (Versicherungsgewerbe), 2,5 % (Einzelhandel), 2,6 % (Papier verarbeitende Industrie, Gebäudereinigerhandwerk), 3,0 % (Kfz-Gewerbe, Thüringen), 4,1 % (Eisen- und Stahlindustrie), 11,1 % (Textilindustrie Ost). Im Bauhauptgewerbe fällt das Urlaubsgeld geringer aus als im Vorjahr. Diese Reduzierung dient der Finanzierung der weiter entwickelten Tarifrente Bau. In vielen Branchen gab es keine Erhöhung (z. B. Druck, Chemie, Großhandel, Süßwarenindustrie, Landwirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe). Gründe dafür: Entweder fanden im Auswertungszeitraum keine Tarifverhandlungen statt oder das Urlaubsgeld wurde als Festbetrag vereinbart.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 08.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank