• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weniger Zufriedenheit der Arbeitgeber mit Hochschul-Absolventen

08.12.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Weniger Zufriedenheit der Arbeitgeber mit Hochschul-Absolventen

Beitrag mit Bild

Jedes dritte Unternehmen ist weniger zufrieden mit Absolventen wegen der Bologna-Reform.

Die Zufriedenheit von deutschen Unternehmen mit ihren frisch eingestellten Hochschul-Absolventen hat sich in den vergangenen 10 Jahren deutlich verschlechtert, zeigt die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung im dritten Quartal 2016 unter rund 1.000 Personalleitern.

Am häufigsten gaben Personalleiter in großen Unternehmen an, die Ausbildung der Hochschul-Absolventen habe sich verschlechtert. Die Zufriedenheit mit der Ausbildung bei 32 Prozent der Befragten gesunken, nur bei 2 Prozent ist sie gestiegen. 43 Prozent gaben an, es gebe keine Unterschiede.

Häufig unzufrieden wegen Bologna-Reformen

Bei Unternehmen, die am häufigsten die neuen Bachelor- oder Master-Absolventen (Bologna-Reformen) eingestellt haben, ist die Zufriedenheit häufiger gesunken als bei traditionellen Abschlüssen, wie Diplom oder Staatsexamen. Gaben die Unternehmen an, am häufigsten Bachelor-Absolventen eingestellt zu haben, sprachen 36 Prozent von einer gesunkenen Zufriedenheit. Bei Unternehmen, die am häufigsten Master-Absolventen einstellten, fiel der Anteil mit 42 Prozent noch höher aus. Stellten die Unternehmen vorrangig Absolventen mit traditionellen Abschlüssen ein, so sahen 26 Prozent eine Verschlechterung der Ausbildung.

(ifo Institut, PM vom 07.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank