12.05.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Weniger Vergütungsgruppen unter 8,50 Euro

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen, in denen Stundenlöhne unter 8,50 Euro gezahlt werden, ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Das ergibt die aktuelle Auswertung des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Das WSI-Tarifarchiv hat rund 4.560 Vergütungsgruppen aus 40 Branchen und Wirtschaftszweigen untersucht. Im Januar 2015 sahen nur 6 Prozent davon Stundenlöhne von weniger als 8,50 Euro vor. Ende 2013 lag der Anteil noch bei 10 Prozent, Anfang 2010 noch bei 16 Prozent. Bei den aktuell noch in Tarifverträgen ausgewiesenen Vergütungsgruppen unter 8,50 Euro unterscheiden die Forscher zwei Typen: Rund zwei Drittel sind in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen zu Branchenmindestlöhnen geregelt. Diese Branchenmindestlöhne nutzen die im Mindestlohngesetz vorgesehene zweijährige Übergangsfrist, die bis Ende 2016 eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro durch allgemeinverbindliche Tarifverträge repräsentativer Tarifparteien zulässt. Die zweite, kleinere Gruppe stammt vor allem aus älteren Tarifverträgen, die zum Teil schon seit Jahren nicht mehr neu verhandelt wurden. Sie sind seit Januar 2015 nicht mehr gültig, weil der allgemeine Mindestlohn sie verdrängt.

83 Prozent beginnen mit einem Stundensatz von mindestens 10 Euro

Die große Mehrheit, 94 Prozent der Vergütungsgruppen aus Tarifverträgen, die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben, sieht Stundenlöhne von 8,50 Euro und mehr vor. Insgesamt 83 Prozent der Vergütungsgruppen beginnen mit einem Stundensatz von mindestens 10 Euro. Letzteres gilt für alle Tarifgruppen in wichtigen Branchen wie der Metall- und der Chemieindustrie, dem Bankgewerbe, dem Bauhauptgewerbe, der Süßwarenindustrie und der privaten Abfallwirtschaft. 13 Prozent der Tarifgruppen liegen sogar bei 20 Euro und mehr. Das Tarifsystem setzt so Untergrenzen oberhalb der Niedriglohnschwelle.

Regionale Unterschiede bei Niedriglohngruppen

Niedrige Tarifgruppen unter 8,50 Euro bestehen in 19 Branchen, zumeist begrenzt auf einzelne regionale Tarifgebiete. Besonders betroffen sind fünf Branchen: Floristik, Friseurhandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Landwirtschaft und Erwerbsgartenbau. In diesen Branchen liegen zwischen 21 und 83 Prozent der Vergütungsgruppen unterhalb von 8,50 Euro. Die niedrigen Vergütungsgruppen verteilen sich unterschiedlich auf Ost- und Westdeutschland: Mehrheitlich gelten Vergütungsgruppen unterhalb von 8,50 Euro in ostdeutschen Tarifbereichen. Dort beträgt ihr Anteil 18 Prozent an allen Vergütungsgruppen, in Westdeutschland sind es dagegen nur 3 Prozent.

(Hans-Böckler-Stiftung / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


19.01.2026

Für Klima und Automobilindustrie: Kaufförderung für E-Autos

Das Programm, das Teil des derzeit erarbeiteten Klimaschutzprogramms sein wird, kann den Erwerb von bis zu 800.000 E-Autos fördern.

weiterlesen
Für Klima und Automobilindustrie: Kaufförderung für E-Autos

Meldung

peshkova/123rf.com


19.01.2026

Firmen sehen großes Risiko in KI

Unternehmen sehen KI zunehmend nicht nur als eine leistungsstarke Chance, sondern auch als eine komplexe Quelle für operative, rechtliche und Reputationsrisiken.

weiterlesen
Firmen sehen großes Risiko in KI

Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)